Mario Wettlaufer

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Mario Wettlaufer (* 5. Dezember 1969) wohnt seit etwa 2004 in Westum. Der diplomierte Verwaltungswirt und Bilanzbuchhalter arbeitet als Beamter bei der Bundeswehr. Zuvor war er einige Jahre an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung in Ahrweiler tätig. Bei einer Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft „Aktiv für Sinzig“ im Januar 2018 wurde er als Schriftführer bestätigt.[1] Bei einer Mitgliederversammlung der Freien Wählergruppe Sinzig im Februar 2019 im Schloss Sinzig wurde er als Kandidat für den im Rahmen der Kommunalwahl 2019 neu zu wählenden Sinziger Stadtrat nominiert.[2] Bei der Kommunalwahl 2019 wurde wurde Wettlaufer zum Ortsvorsteher von Westum und in den Stadtrat Sinzig gewählt. Auf der Mitgliederversammlung der Dorfgemeinschaft Westum im Juli 2020 wurde er als 1. Vorsitzender gewählt und am 4. Mai 2022 wiedergewählt.


Vita

Mario Wettlaufer arbeitete von 2017 bis 2022 als Beamter in der Bundeswehrverwaltung beim BAAINBw. Zuvor war er einige Jahre an der Bundesakademie_für_Bevölkerungsschutz_und_zivile_Verteidigung im Dienstleistungsbereich/Seminarbüro in Ahrweiler tätig, zu der er im November 2022 zurück wechselte und dem er seit Mai 2023 als kommissarischer Referatsleiter vorsteht.

Er ist verheiratet und hat zwei Kinder, 29 und 15 Jahre alt (Stand: März 2023) und wohnt in Westum.

Ortsvorsteher-Kandidatur bei der Kommunalwahl 2019

Bei der Kommunalwahl 2019 tritt die Freie Wählergruppe Sinzig e.V. mit Mario Wettlaufer als Kandidat für das Amt des Westumer Ortsvorstehers an. Wettlaufer verfüge über langjährige berufliche Erfahrungen in Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik, hieß es bei der Nominierungsversammlung. Die anstehenden Aufgaben betrachte er „mit einem unverbrauchten Blick“. Zu seiner „To-Do-Liste“ als Ortsvorsteher würden, wie die FWG der Presse mitteilte, unter anderem „der Kinderspielplatz in der Galters, Kirmeswiese und Toilettenanlage oder auch ein barrierefreier Zugang zum Friedhof“ zählen. Als Stadtratskandidat sehe Wettlaufer auch das Voranbringen fälliger Großprojekte wie die Verlegung des Hellenbachs und den Ausbau der K 44 als eine seiner Aufgaben an.[3]

Im Vorfeld der Kommunalwahl 2019, bei der Wettlaufer für das Amt des Ortsvorstehers von Westum kandidiert, nannte er folgende Ziele und Schwerpunkte:


Weiter sagte Wettlaufer zu seiner Ortsvorsteher-Kandidatur:

Als Ortsvorsteher sehe ich mich nicht in erster Linie als Politiker, sondern als Kümmerer um die Belange von Westum. Aufgrund meiner Berufserfahrung und Qualifizierung sehe ich mich in der Lage, die richtigen Schritte und Wege einschlagen zu können, um die Ziele für unser Westum umsetzen und erreichen zu können.[4]

Aus- und Weiterbildungen

Von 1986 bis 1989 absolvierte Wettlaufer bei der Stadt Koblenz eine Ausbildung zum Beamten mittleren Dienst.

Von 1992 bis 1995 studierte er neben seiner Arbeit bei der Stadt Koblenz in Koblenz Verwaltungswirtschaft und machte einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt.

Bis 1998, insgesamt 13 Jahre lang, war Wettlaufer bei der Stadtverwaltung Koblenz tätig.

Von 1998 bis 2013 arbeitete er in der Steuer- und Rechtsberatung bzw. Wirtschaftsprüfung.

Weitere Qualifizierungen:

  • 2001: Bilanzbuchhalter
  • 2003: Abschluss Zusatzstudium „Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht“, Fernuni Hagen
  • 2011-2012: Steuerfachwirtfortbildung
  • 2012-2013: Steuerberatervorbereitungslehrgang
  • 2018-2020: LL.M. „Master of Law“ (Rechtswissenschaften) an der Fernuni Hagen
  • 2020-2022: Master-Studium "Governance" (Politikwissenschaften) an der Fernuni Hagen.

Ehrenamtliches Engagement

Mediografie

Weblinks

Fußnoten

  1. Quelle: Gute Finanzen bei "Aktiv für Sinzig" - Interessengemeinschaft sieht positives 2014, general-anzeiger-bonn.de vom 20. Januar 2015
  2. Quelle: Mitgliederversammlung der Freien Wähler – Nominierung der Kandidaten für den Sinziger Stadtrat, blick-aktuell.de vom 5. Februar 2019
  3. Quelle: Mario Wettlaufer soll Ortsvorsteher werden – FWG stellt in Westum ihre Kandidaten für die Kommunalwahl auf, in: General-Anzeiger vom 13. Februar 2019
  4. Quelle: E-Mail vom 1. März 2019
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