Naturschutzgebiet „An der Teufelsley“
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Das in den Ortslagen von Dümpelfeld, Liers und Hönningen liegende Naturschutzgebiet „An der Teufelsley“ wurde per Polizeiverordnung vom 12. Juni 1926 zum Naturschutzgebiet erklärt. Die Unterschutzstellung sollte „der Erhaltung des Felsgebildes der Teufelsley nebst den dort vorhandenen Ansammlungen von Felsblöcken“ dienen. Damit wurde es "verboten, die auf dem geschützten Gelände befindlichen Felsgebilde und die dort vorhandenen Felsblöcke zu beseitigen, zu beschädigen oder sonst wie zu verändern."