Naturschutzgebiet „Tongrube Am Lantershofener Galgen“

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Das Naturschutzgebiet „Tongrube Am Lantershofener Galgen“ wurde am 18. April 1989 vom damaligen Regierungspräsident des Regierungsbezirks Koblenz, Dr. Theo Zwanziger, per Rechtsverordnung unter Schutz gestellt. Es hat eine Größe von 8,4 Hektar und erstreckt sich in die Gemarkungen Ringen und Lantershofen. Schutzzwecke sind Erhaltung und Entwicklung des Gebietes mit seinen Wasserflächen, Flachwasserzonen, Feuchtländereien und Trockenbereichen ...

  1. als Lebensstätten seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten,
  2. als Lebensstätte seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen sowie
  3. aus wissenschaftlichen Gründen.


Weblink

Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Tongrube Am Lantershofener Galgen" (Landkreis Ahrweiler) vom 18. April 1989

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