Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Ahrweiler

Aus AW-Wiki

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Ahrweiler, Teil der Kreisverwaltung Ahrweiler, befasst sich mit rund 3000 Kulturdenkmälern und Anlagen im Kreis Ahrweiler - historische Gebäude, Stadtbefestigungen, Schlösser, Burgruinen, Kirchen, Kapellen, Parks und Weinbergsterrassen. Als Untere Denkmalschutzbehörde ist die Kreisverwaltung unter anderem zuständig für Unterschutzstellungsverfahren und die Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern. Übergeordnete Behörde ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, das frühere Landesamt für Denkmalpflege. Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet zum Beispiel dann mit, wenn öffentliche Gelder in Sanierung und Restaurierung solcher Denkmäler fließen. Es werden aber nicht nur solche Großprojekte oder Burgen und Burgruinen bezuschusst. Auch Fachwerkhäuser, Dorfkirchen und Kapellen werden gefördert. Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die gesetzlichen Aufgaben, Kulturdenkmäler zu erhalten und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, Gefahren von ihnen abzuwenden und sie zu bergen.


Mediografie

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz: Nachrichtliches Verzeichnis Kulturdenkmäler Kreis Ahrweiler (pdf, 77 Seiten)

Weblinks

Um Serverkosten und sonstige Ausgaben zu begleichen, die durch das AW-Wiki entstehen, werden Google-Anzeigen geschaltet. Cookies sollen dabei gewährleisten, dass Werbung angezeigt wird, die Ihren Interessen entspricht. Mit der Nutzung des AW-Wikis stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.