Ahrweiler Fahnenstreit

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Im Jahr 1985, 16 Jahre nach Zusammenlegung der bis dahin selbstständigen Städte Ahrweiler und Bad Neuenahr zur Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, kam Wilhelm Busch, ein Bekleidungshändler aus Ahrweiler, auf die Idee, das triste Weiß-Rot der Fahne von Ahrweiler bei den Festen in der Altstadt mit dem aus dem 13. Jahrhundert stammenden alten Wappen der Stadt Ahrweiler zu schmücken, und erteilte einen Großauftrag an die Bonner Fahnenfabrik. Rudolf Weltken, damals Bürgermeister von Bad Neuenahr-Ahrweiler, sah darin einen Rechtsverstoß und ging dagegen vor. Die verbotene Fahne fand in der Bevölkerung reißenden Absatz. Die behördliche Drohung, diejenigen anzuzeigen, die sie aufhängen, spornte viele Ahrweiler an, gerade dies zu tun. Im General-Anzeiger hieß es:

Am Rathaus hingen urplötzlich kleinkarierte Stander mit Geier, Plakate verkündeten die Mobilmachung von Huten und Schützen in Ahrweiler samt Schließen der Stadttore und Besetzen der Wehrgänge.[1]

Und der wissenschaftliche Dienst des damals noch in Bonn residierenden Deutschen Bundestages kam zu dem Ergebnis: „Das alte Wappen von Ahrweiler ist historisch und nicht hoheitlich. Deshalb darf es verwendet werden. Auch für privat und für Fahnen.“


Mediografie

Gebietsreform im Ahrkreis – Szenen einer Ehe mit Liebe und Hass, general-anzeiger-bonn.de vom 2. Januar 2019

Fußnoten

  1. Quelle: Günther Schmitt: Kommunalwahlkampf AfD: Panne vor dem Wahlkampf, general-anzeiger-bonn.de vom 27. Februar 2014
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