Arno Schmickler
Der Unternehmer und Jäger Arno Schmickler aus Löhndorf hält die vom Land erhobene Jagdabgabe für verfassungswidrig, die jeder Besitzer eines Jagdscheins Jahr für Jahr zahlen muss. „Wir bezahlen immer mehr, bekommen aber nichts zurück“, argumentierte er gegenüber dem General-Anzeiger. Für den Jagdschein seien jeweils 85 Euro fällig. Deshalb klagte Schmickler vor dem Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 1 K 816/15.KO). Die Abgabe erfülle, wie es in der Klageschrift heißt, „nicht die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, die das Grundgesetz an nichtsteuerliche (Sonder-)Abgaben stelle wie besonderer Sachzweck, Gruppenhomogenität, Gruppenverantwortung, gruppennützige Verwendung“. Deshalb fehle dem Land für diese Abgabe die Gesetzgebungskompetenz.[1]
Mediografie
- Hartmut Wagner: 200.000 Euro zweckentfremdet? Sinziger Jäger verklagt den Kreis – 47-Jähriger wirft Mainzer Forstministerium Intransparenz wie am Nürburgring vor, in: Rhein-Zeitung vom 16. März 2016
- Klage gegen Kreis wegen Landesjagdabgabe abgewiesen, Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 29. März 2016
Fußnoten
- ↑ Quelle: Günther Schmitt: Jagdabgabe in der Schusslinie: Jäger klagt gegen das Land, general-anzeiger-bonn.de vom 17. März 2016