Bauausschuss der Stadt Sinzig

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Der Bauausschuss der Stadt Sinzig, bis zur Kommunalwahl 2019 ehemals Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss der Stadt Sinzig, wurde gemäß Paragraf 44 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung als Ausschuss des Stadtrates Sinzig gebildet. Die Sitzungen dieses Ausschusses sind in der Regel öffentlich.


Zuständigkeiten

Gemäß Paragraf 8 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Sinzig ist der Bauausschuss zuständig für:

a) Bauleitplanung, Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung) einschließlich der Erteilung von Befreiungen gemäß bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Satzungen der Stadt,

b) Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen und Plätze, Bauhof,

c) Verkehrswesen, Verkehrsplanung,

d) technische Verwaltung städtischer Grundstücke,

e) Friedhofsangelegenheiten und

f) Landschaftspflege.

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