Bauausschuss der Stadt Sinzig
Der Bauausschuss der Stadt Sinzig, bis zur Kommunalwahl 2019 ehemals Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss der Stadt Sinzig, wurde gemäß Paragraf 44 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung als Ausschuss des Stadtrates Sinzig gebildet. Die Sitzungen dieses Ausschusses sind in der Regel öffentlich.
Zuständigkeiten
Gemäß Paragraf 8 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Sinzig ist der Bauausschuss zuständig für:
a) Bauleitplanung, Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung) einschließlich der Erteilung von Befreiungen gemäß bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Satzungen der Stadt,
b) Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen und Plätze, Bauhof,
c) Verkehrswesen, Verkehrsplanung,
d) technische Verwaltung städtischer Grundstücke,
e) Friedhofsangelegenheiten und
f) Landschaftspflege.