Haus auf Leims (Remagen)
Das Haus auf Leims ist eine Villa in Remagen, die 1929 gebaut wurde. Sie steht in Hanglage oberhalb der Stadt auf einer Höhe von 95 Metern über NN mit der Adresse Wässigertal 16. Von 1954 bis 1956 war die Villa Sitz der südkoreanischen Handelsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Standort
Geschichte
Die Villa entstand nach einem Entwurf des Godesberger Baumeisters Willy Mass als Landhaus für die Bauherrin Lore Kollbach, Ehefrau des Landkartenherstellers Karl Kollbach. Das Haus erhielt seinen Namen nach dem Flurstück „Im Leims“, in dem es liegt. 1949 wurde die seinerzeit in Privatbesitz befindliche Villa von der französischen Besatzungsmacht beschlagnahmt, um dort die Residenz des Flügeladjutanten des französischen Hohen Kommissars in Bad Godesberg einzurichten.
Nach Ende des Koreakriegs 1953 beschloss die südkoreanische Regierung, die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland zu vertiefen. Daher entsendete sie 1954 einen Generalkonsul an den bundesdeutschen Regierungssitz Bonn. Die Wahl fiel auf Dr. Hanho Rhi, der bis dahin als Unternehmer im schweizerischen Appenzell tätig war. Das Auswärtige Amt empfahl ihm auf Vorschlag des Bundeswohnungsbauministeriums auf der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für das neu zu eröffnende Generalkonsulat das damals zehn Zimmer umfassende Haus auf Leims, für das sich Rhi zügig entschied. Er mietete es für die Dauer von zehn Jahren – vorbehaltlich einer Verlegung des Regierungssitzes – von der seinerzeitigen Eigentümerin (Kollbach). Sieben Räume der Villa wurden als Diensträume des Generalkonsulats genutzt. Rhi erreichte – ohne Wissen seiner Regierung –, dass es seitens der Bundesrepublik als Handelsvertretung der Republik Korea anerkannt wurde und damit einen diplomatischen Status erhielt. Nachdem die koreanische Regierung die Geschäftsführung Rhis beanstandet hatte, kündigte dieser widerrechtlich den Mietvertrag für die Villa und kehrte im Juli 1956 in die Schweiz zurück.
Rhis Nachfolger wurde Vizekonsul Dai Young Park, unter dessen Leitung das Generalkonsulat noch mehrere Monate im Haus auf Leims ansässig war. Anschließend wurde es nach Köln verlegt, sodass die Villa zwei Monate später an die Besitzerin zurückgegeben werden konnte. Es folgten ein mehrmonatiger Leerstand und eine durch die koreanische Nutzung notwendig gewordene Renovierung des Anwesens, bis es zu Jahresbeginn 1957 für die Dauer eines Jahres erneut einen Mieter fand. Die widerrechtliche Kündigung durch den Generalkonsul Rhi führte zu einem Rechtsstreit zwischen der Besitzerfamilie und Südkorea. Das Auswärtige Amt vertrat den Standpunkt, die Villa sei von dem Generalkonsulat auf Grundlage eines privaten Mietvertrags zwischen Rhi und der Besitzerin genutzt worden. Während des noch andauernden Rechtsstreits musste das Anwesen aufgrund eines, nicht zuletzt durch den Mietausfall ausgelösten finanziellen Engpasses der Besitzerfamilie von der Kreissparkasse Bonn 1957 unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Mitte 1962 bestimmte das Landgericht Bonn die Republik Korea zum Vertragspartner der Eigentümerin. Die Forderung Kollbachs an den Staat belief sich auf 200.000 Mark. Bei einem Staatsbesuch des südkoreanischen Staatspräsidenten Park Chung-hee im Dezember 1964 war der Rechtsstreit Gegenstand von Verhandlungen mit dem seinerzeitigen Außenminister Gerhard Schröder, die auch die Erhöhung der deutschen Entwicklungshilfe an das Land beinhalteten.
Literatur
- Karl Kollbach: „Aktenzeichen 475/39“. Eigener dokumentarischer Tatsachenbericht von „Einst“ und „Jetzt“. Ein Beitrag zur deutschen Selbstbesinnung, Buch- und Zeitungsdruckerei H. Köllen, Bonn 1949, 2 Bände.
- Der Bonner Ton, Der Spiegel, 30. April 1958
- Koreanischer Krampf, Der Spiegel, 9. Dezember 1964