Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler

Aus AW-Wiki

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler beaufsichtigt die Städte und Gemeinden im Kreis, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit dem geltende Recht geführt wird (§ 117 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - GemO). Sie handelt als untere staatliche Verwaltungsbehörde und wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier beaufsichtigt.


Leitung

Abteilungsleiter: Barbara Schröder

Befugnisse

Die Kommunalaufsicht beaufsichtigt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht geführt wird. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat nach der Gemeindeordnung u.a. folgende Befugnisse:

  • Unterrichtungsrecht (§ 120 GemO)
  • Beanstandungsrecht (§ 121 GemO)
  • Anordnungsrecht (§ 122 GemO)
  • Aufhebungsrecht und Ersatzvornahme (§ 123 GemO)
  • Bestellung eines Beauftragten (§ 124 GemO)
  • Auflösung des Gemeinderats (§ 125 GemO)

Die Aufsichtsbehörde handelt nicht als Behörde des Landkreises, sondern als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung.

Siehe auch

Kreisverwaltung Ahrweiler

Weblink

kreisverwaltung-ahrweiler.de: Ansprechpartner Kommunalaufsicht

Um Serverkosten und sonstige Ausgaben zu begleichen, die durch das AW-Wiki entstehen, werden Google-Anzeigen geschaltet. Cookies sollen dabei gewährleisten, dass Werbung angezeigt wird, die Ihren Interessen entspricht. Mit der Nutzung des AW-Wikis stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.