Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Ahrweiler beaufsichtigt die Städte und Gemeinden im Kreis, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit dem geltende Recht geführt wird (§ 117 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - GemO). Sie handelt als untere staatliche Verwaltungsbehörde und wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier beaufsichtigt.
Leitung
Abteilungsleiter: Barbara Schröder
Befugnisse
Die Kommunalaufsicht beaufsichtigt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht geführt wird. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat nach der Gemeindeordnung u.a. folgende Befugnisse:
- Unterrichtungsrecht (§ 120 GemO)
- Beanstandungsrecht (§ 121 GemO)
- Anordnungsrecht (§ 122 GemO)
- Aufhebungsrecht und Ersatzvornahme (§ 123 GemO)
- Bestellung eines Beauftragten (§ 124 GemO)
- Auflösung des Gemeinderats (§ 125 GemO)
Die Aufsichtsbehörde handelt nicht als Behörde des Landkreises, sondern als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung.
Siehe auch
Weblink
kreisverwaltung-ahrweiler.de: Ansprechpartner Kommunalaufsicht