Naturschutzgebiet „Laacher See“
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Der rund zwei Kilometer südöstlich von Glees in den Gemarkungen Wassenach, Glees, Bell, Obermendig, Niedermendig, Kruft und Nickenich liegende Laacher See wurde am 26. Juni 1935 mit seiner Umgebung in das Reichsnaturschutzbuch für den Regierungsbezirk Koblenz eingetragen und damit unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt und zum Naturschutzgebiet „Laacher See“ erklärt.
Sonstiges
Das Naturschutzgebiet ist 2100 (?) Hektar groß. In einer zweiten Verordnung über das Naturschutzgebiet vom 9. März 1981 werden die Gründe angeführt, warum das Gebiet schutzwürdig ist:
- wegen der geologischen und morphologischen Beschaffenheit (einzigartiges Beispiel für postglazialen Vulkanismus in der Eifel), aus naturgeschichtlichen Gründen,
- als Lebensraum seltener in ihrem Bestande bedrohter wildwachsender Pflanzen und seltener in ihrem Bestande bedrohter, insbesondere feuchtland- und wassergebundener Vogelarten aus wissenschaftlichen Gründen und
- wegen seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart.
Siehe auch
Mediografie
Victor Francke: Am Laacher See gelten Regeln - Im Natur- und Vogelschutzgebiet müssen Touristen besonders umsichtig sein, in: General-Anzeiger vom 12. Mai 2020
Weblink
Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Laacher See" in den Kreisen Ahrweiler und Mayen-Koblenz vom 9. März 1981 (PDF, 12 Seiten)