Naturschutzgebiet "Perler Kopf"
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Das 18 Hektar große Naturschutzgebiet "Perler Kopf" in der Gemarkung Oberdürenbach wurde am 19. Oktober 1977 per Verordnung vom damaligen Koblenzer Regierungspräsidenten unter Schutz gestellt. Als Schutzzweck wird in der Verordnung "die Erhaltung des "Perler Kopfes", einer altpleistozänen, in Grenztuffe eingebetteten Leuzitophyr-Quellkuppe wegen seiner besonderen wissenschaftlichen und geologischen Bedeutung" genannt.
Siehe auch
Weblinks
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Perler Kopf" Kreis Ahrweiler vom 19. Oktober 1977