Naturschutzgebiet „Rodderberg“

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Das Gelände am Rodderberg in den Gemarkungen Mehlem, Niederbachem und Rolandswerth wurde im Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Koblenz, Ausgabe Nr. 52 vom Samstag, 31. Dezember 1927, zum Naturschutzgebiet "Rodderberg" erklärt. In dem Naturschutzgebiet wurde "jede auf die Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Tätigkeit verboten." Aber "auch alle anderen Veranstaltungen, die geeignet sind, die Bodengestaltung zu verändern", wurden untersagt.


Lage

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Siehe auch

Initiative Naturschutzgebiet Rodderberg

Mediografie

Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Koblenz Nr. 52, ausgegeben Samstag, den 31. Dezember 1927: Polizeiverordnung über das Naturschutzgebiet "Rodderberg"

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