Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgabe der Regionalplanung in der Region Mittelrhein-Westerwald nach dem Landesplanungsgesetz. Dabei umfasst die Region Mittelrhein-Westerwald die kreisfreie Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, den Rhein-Hunsrück-, den Rhein-Lahn- und den Westerwaldkreis. Der Kreis Ahrweiler wird in der Planungsgemeinschaft vor allem durch die hauptamtlichen Bürgermeister vertreten. In Rheinland-Pfalz ist die Regionalplanung im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Form von Planungsgemeinschaften kommunal organisiert. Als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung obliegt den Planungsgemeinschaften die Aufstellung und Änderung der regionalen Raumordnungspläne.
Sonstiges
Wolfgang Schlagwein, Sprecher der Grünen-Fraktion im Kreistag Ahrweiler, stellte der Planungsgemeinschaft für den Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald im März 2012 ein schlechtes Zeugnis aus. „Das Thema Energiewende als Zukunftsaufgabe der Regionalplanung haben sie glatt verfehlt“, schrieb Schlagwein in einer Pressemitteilung und attestierte der Planungsgemeinschaft eine „offenkundige Verweigerungshaltung“.[1]
Vor allem ein regionales Energiekonzept soll endlich die energiepolitischen Entscheidungen auf eine fundierte Grundlage stellen. „Mit der Energiewende kehrt die Energieerzeugung in unsere Region zurück. Das bedeutet wirtschaftliche Impulse, Arbeitsplätze und Einkommen in der Region. Aber erneuerbare Energien brauchen auch die notwendigen Flächen. Das bedeutet Nutzungskonflikte“, sagt Schlagwein.
Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein sei bei der Bewältigung der Zukunftsaufgabe "Energiewende" im bundesweiten Vergleich, aber auch neben anderen rheinland-pfälzischen Planungsträgern wie Rheinhessen und Trier, „unangefochten Schlusslicht.“ Er kritisiert: „Gerade beim wichtigsten Punkt, der Windenergie, fällt sie bis heute alleine durch Verhinderungsplanung und Verweigerungshaltung auf. Auch im neuen Entwurf des Raumordnungsplanes finden erneuerbare Energien, abgesehen von einigen Leerformeln, nicht statt.“ Beteiligungskultur, Transparenz und Moderation von Abstimmungsprozessen seien innerhalb der Planungsgemeinschaft „stark ausbaufähig“, so Schlagwein.
Nach jahrelangem Ringen beschloss die Planungsgemeinschaft im Herbst 2016 einen neuen Raumordnungsplan. In Ochtendung verabschiedete die Regionalversammlung den gut 200 Seiten umfassenden neuen Raumordnungsplan und beschloss einstimmig, ihn der Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. Wegen einer Kontroverse mit der damaligen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) hatte die Planungsgemeinschaft den Plan ein Jahr zuvor vorübergehend auf Eis gelegt. In den neuen Plan, der mit 643.000 Hektar Gesamtfläche und 1,2 Millionen Einwohnern die größte der fünf rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaft umfasst, flossen die Fortschreibungen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV ein. Die vier Ausschüsse der Planungsgemeinschaft wägten insgesamt 965 Stellungnahmen ab. Im Plan zunächst vorgesehene Windkraftflächen wurden deutlich reduziert. Die Rhein-Zeitung berichtete:
- 1288 Hektar Vorrangfläche sind im neuen Plan für die Windkraft vorgesehen, dies entspricht 0,2 Prozent der Gesamtfläche der Gemeinschaft. Zudem sind bereits 5500 Hektar über Flächennutzungspläne für die Windkraft vorgesehen (0,8 Prozent der Gesamtfläche). Durch zusätzliche Planungsflächen von 1440 Hektar sind heute innerhalb der Planungsgemeinschaft auf 1,2 Prozent der Gesamtfläche Windkraftprojekte möglich. Demgegenüber stehen insgesamt 92.000 Hektar Ausschlussgebiete für Windkraft.[2]
Siehe auch
Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald
Mediografie
Disput: SGD-Präsident wirft Region Versäumnisse vor, rhein-zeitung.de vom 9. Dezember 2013
Weblink
http://www.mittelrhein-westerwald.de
Fußnoten
- ↑ Quellen: Rhein-Zeitung und General-Anzeiger vom 19. März 2012
- ↑ Quelle: Volker Boch: Regionalplan beendet lange Windkraftdebatte – Grundlagenpapier verabschiedet, in: Rhein-Zeitung vom 9. Dezember 2016