Sozialgericht Koblenz

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Das Sozialgericht Koblenz ist auch für den Kreis Ahrweiler zuständig. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat insgesamt vier Sozialgerichte. Neben der Stadt Koblenz ist das Koblenzer Gericht für die Kreise Mayen-Koblenz, Altenkirchen, Rhein-Lahn, Ahrweiler, Cochem-Zell, Neuwied, Westerwald sowie für Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises zuständig. Das Sozialgericht Koblenz veröffentlich regelmäßig Jahresberichte, die öffentlich zugänglich sind.

Anschrift

Gerichtsstraße 5
56068 Koblenz
Fax 0261 9130-45

Leitung

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