Sozialgericht Koblenz
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Das Sozialgericht Koblenz ist auch für den Kreis Ahrweiler zuständig. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat insgesamt vier Sozialgerichte. Neben der Stadt Koblenz ist das Koblenzer Gericht für die Kreise Mayen-Koblenz, Altenkirchen, Rhein-Lahn, Ahrweiler, Cochem-Zell, Neuwied, Westerwald sowie für Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises zuständig. Das Sozialgericht Koblenz veröffentlich regelmäßig Jahresberichte, die öffentlich zugänglich sind.
Anschrift
- Gerichtsstraße 5
- 56068 Koblenz
- Fax 0261 9130-45
Leitung
- Präsident: Hans-Dieter Binz
- Vizepräsident: Jürgen Didong
- Vizepräsident: Dr. Franz Werner Gansen
- Geschäftsleiterin: Elke Niebergall