Sportplatz Unkelbach
Der unmittelbar neben dem Unkelbach befindliche Sportplatz Unkelbach wird in erster Linie vom Ballspielclub Unkelbach 1931 genutzt.
Lage
Chronik[1]
Der Ascheplatz wurde etwa 1950 in Eigenleistung gebaut. Seitdem ist er immer wieder – meist in Eigenleistung von Vereinsmitgliedern, aber auch mit Unterstützung der Gemeinde und später der Stadt Remagen – auf den Stand der Zeit gebracht worden – in der zweiten Hälfte der 50er und zu Beginn der 70er Jahre sowie mit dem Bau eines Umkleidegebäudes im Jahr 1980. Später wurde noch die Flutlichtanlage ergänzt. Weil die Stromversorgung von Platz und Clubheim veraltet ist, können die Fußballer entweder die Flutlichtanlage nutzen oder nach Training oder Spiel im Vereinsheim warm duschen. Beides zusammen geht nicht. Der Bauausschuss der Stadt beschloss deshalb im September 2019, die Stromversorgung des Platzes zu modernisieren, so dass künftig genügen Elektrizität für Warmwasserthermen und Flutlichtanlage zur Verfügung steht.
Der Platz hat allerdings weitere Mängel: Die Spielfläche hat keinen vernünftigen Unterbau und keine Drainage. Deshalb kann Regenwasser nur oberflächlich abfließen. Christian Koniecki schrieb am 5. September 2019 in der Rhein-Zeitung: „Das mit dem Abfließen funktioniert auch ganz gut, weil der Platz ein Gefälle von gut einem Meter aufweist, was natürlich das Fußballspiel dort zu einer ganz besonderen Herausforderung macht.“ Deshalb gab es immer wieder Überlegungen, den Sportplatz im engen Unkelbachtal aufzugeben und an geeigneter Stelle einen neuen Sportplatz zu bauen. Aber rund um Unkelbach gibt es kaum geeignete Flächen, und ein Neubau Sportplatzes würde viel Geld kosten. Die Aussichten, an Fördermittel zu gelangen, sind allerdings schlecht, weil der BSC mit seiner geringen Zahl an Mannschaften nicht auf die erforderliche Zahl an Nutzungsstunden kommt.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Christian Koniecki: Sportplatz mit Licht und Warmwasser – Unkelbacher Sportstätte ist wieder in der Diskussion: Lohnen sich Investitionen noch?], in: Rhein-Zeitung vom 5. September 2019