Wohnungsbaugesellschaft des Kreises Ahrweiler
Der Kreistag Ahrweiler beschloss im Oktober 2022 einstimmig auf Antrag der SPD prüfen zu lassen, ob die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft unter Beteiligung der Kommunen und weiterer lokaler Akteure sinnvoll ist. In dem Antrag geht es um die Förderung neuer integrativer, generationenübergreifender, gemeinschaftlicher und bezahlbarer Wohnformen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Schmitt verwies dabei auf das Ahr-Hochwasser vom 14./15. Juli 2021 sowie auf steigende Mieten und Heizkosten. Der Wiederaufbau nach der Flut sei eine Chance, zukunftsorientierte Wohnangebote zu schaffen, sagte Schmitt. Eine zentrale Rolle komme dabei den Kommunen zu. Der Kreis solle künftig eine stärker koordinierende Funktion einnehmen. Landrätin Cornelia Weigand schlug vor, zunächst Einschätzungen der hauptamtlichen Bürgermeister einzuholen. Wolfgang Schlagwein (Grüne) war ebenfalls skeptisch, was die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft auf Kreisebene betrifft. Dies sei eher die Aufgabe der Kommunen. Bad Neuenahr-Ahrweiler etwa denke bereits seit Jahren über eine eigene Wohnungsbaugesellschaft nach. Auch Hans-Josef Marx (FWG) meinte, Wohnungsbaugesellschaften seien besser auf der Ebene der Kommunen aufgehoben. Michael Korden (CDU) hingegen machte sich für eine gemeinsame Wohnungsbaugesellschaft von Kreis und kreisangehörigen Kommunen stark. Denn viele kleinere Dörfer seien allein viel zu schwach, um das Thema anzugehen. Der Kreis könne hier zumindest eine koordinierende Funktion einnehmen. Für freiwillige Leistungen sei in der gegenwärtigen finanziellen Situation des Kreises allerdings kein Raum vorhanden.[1]
Siehe auch
- Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Ahrweiler
- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. Ahrweiler
Fußnoten
- ↑ Quelle: Volker Jost: Ahrweiler Kreistag: Politiker wollen kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft prüfen lassen, ga.de, 11. Oktober 2022