Kirchgasse (Dernau)
Die Kirchgasse in Dernau und die Hochwässer im 18. Jahrhundert.
Im folgenden werden Auszüge aus einem Bericht von 1784 wiedergegeben. Der komplette Bericht kann auf der Seite www.ahr-eifel-rhein.de eingesehen werden.
„Pro Memoria:
Offenkundig ist die Kirchgasse zu Dernau seit 30 oder 40 Jahren durch die Donnerfluten so angehäufet und erhöhet worden, daß die zu beiden Seiten an derselben stehenden Häuser und Hofstätten sich wirklich in einer großen Tiefe befinden. Wieviel diese Häuser seit ihrer Aufbauung vertieft wurden, davon sind die allenthalben sprechenden Merkmale vorhanden und jedem Halbsichtigen fallen sie ins Auge. An dem Hause des Herrn Giesen befindet sich der Straße zu ein Pförtgen, welches zum Ein- und Ausgang bei und nach der Aufbauung gedienet. Da gegenüber auf der anderen Seite an dem zum Pastorat gehörigen Baumgarten befindet sich ebenfalls ein Türgemäuer, welches vorhin ebenfalls zum Ein- und Ausgang gedienet. Beide haben schon lange nicht mehr wegen der allzu hoch angehäuften Gasse zu dem Gebrauch dienen können, dazu sie aufgebauet waren. Beide sind daher zugemauert.
In der Hofstätte des Anton Damian und Anton Radermacher befindet sich eine solche Vertiefung, daß kaum mit einem Karrig die Notwendigkeiten ein-und auszufahren besteht. Und so verhält es sich auch schier mit anderen (Hofstätten) besagter Gasse auf und ab. Die Gefahr, so denen Häuser, Menschen und Vieh bei sich ereignenden Donnergüssen droht, hat schon längst die höchste Stufe erreichet.
Man braucht sich nur deren schauermachenden Begebenheiten, niemand wird und kann sie leugnen, von denen nebst vorigen Jahren 1767, 1771 1779 und 1783, zu erinnern, ohne in die entfernteren Jahre zurückzugehen. Jede drohete mit der größten Gefahr. Die vom Jahr 1771 am 11. Juni flößte eine mit den schwersten Steinen aufgeführte Rastenmauer an dem Haus des Clemens Marner weg, durchbrach an dessen Haus die starke Hausmauer des 1. Stock, und das häufige Wasser drang mit solcher Gewalt hinein, daß sich der Einwohner mit den Seinigen kaum retten konnte. In die nebenliegende Hofstätte des Nicolasen Leyen strömte das häufig eindringende Wasser ebenfalls mit solcher Gewalt auf dessen Scheuer los, dass es eine ganze Seite des Scheurengebäudes samt Holz und Wänden von dem anderen Teile losriß und umwarf. Wo aber dieses nicht geschehen, würden ganz gewiß Menschen und Vieh ersoffen sein. In anderen Hofstätten hinterließ dieselbe beinahe gleiche Verwüstungen. Dieselben waren mit einer Menge Schutt, Sand und groben Steinen der mit fortgetriebenen Weingartenmauern angefüllet. Menschen, Vieh, Häuser und Nahrungen besondere auch die Weinkellere waren in der größten Gefahr und würden diese Letzteren mit Gefahr des Verderbens des hin und wieder sich dort befindlichen Weines, mit Wasser angefüllet. Noch im Letzt abgewischenen Sommer 1783 machten die Donnerfluten ohne andere Beschädigungen anzurichten in dem Eingang der Hofstätte des Anton Radermacher eine so tiefe Grube, daß man ein starkes Pferd (hätte) hineinlegen können. Diese Gefahr ist nicht einzel, betrifft auch nicht einzelne Häuser, sondern insgemein alle, die an dieser Gasse von unten bis oben aus aufgebauet. Alle sind schier bei sich ergebenden Donnergüssen in der nämlichen Gefahr.
Dabei das Wasser in einige Häuser, die von der Gasse ihren Eingang haben, als das des Michael Berzen und Josef Schulten, auch bei kleineren Fluten gar in die Häuser selbst und auf die Feuerstätte hineindringt. Ob es gleichwohl nicht in menschlichen Kräften steht, den Verwüstung bringenden Donnerfluten einen anderen Weg anzuweisen, so ist doch dieser Umstand allzu wichtig, daß er nicht die Weisheit der hohen Polizei auffordern sollte, und weil die Gefahr die höchste Stufe erreicht, so erfordert sie eine desto ernsthaftere Betrachtung und schleunige Abhelfung; allerwenigst kann die Gefahr vermindert und dem drohenden Unheil schranken gesetzt werden. Es wird dieses aber wohl auf keine andere Art wirksamer geschehen, als wenn die Gasse aus und abgefahren, und hierdurch um ein merkliches erniedrigt würde. Die an dieser Gasse zu beiden Seiten wohnenden Nachbaren tragen für sich an dieser Sache keine Schuld; es wird ihnen also wohl auch nicht zugemutet werden können, daß sie derselben allein und auf ihre Kosten abhelfen sollen. Ohne weitläufige Betrachtung ist es eine gemeine Sache, wie es ein gemeine Straße und der Weg schier aller nach der Kirche ist. Es müsste also auch diese von der ganzen Gemeinde und auf gemeine Kosten unternommen werden, wogegen mit Vernunft niemand und umso weniger einsprechen könnte, als solches geschehet, wenn andere Gemeinde Wege und Straßen zu verbessern sind, darüber der Vorgang und Beispiele voriger Jahre einleuchtend genug (sind). ......."
Wie nachstehender Auszug aus einem alten Katasterplan zeigt, war die Lage "In der Kirchgasse" und "Bachstrasse nicht unbedingt identisch. Teilweise existierten die Bezeichnungen zeitgleich. Im gezeigten Plan wird mit Kirchgasse der südwestlich von Bachstrasse und Pfarrhaus gelegene Teil bezeichnet.