Kurwein
Wie die übrigen Städte des Erzstiftes Köln war auch die kurkölnische Mithauptstadt Ahrweiler verpflichtet, Abgaben an ihren Landesherren zu entrichten. Diese Steuer wurde von der alten Weinstadt zum großen Teil naturaliter durch die Lieferung von Wein erhoben. Die Bezeichnung Kurwein leitet sich dabei von dem althochdeutschen Wort „Kür" (= Wahl, Auswahl) ab. Beim Kurwein stand dem Kölner Landesherrn das Recht zu, aus den in Ahrweiler vorhandenen Weinen das ihm zustehende Quantum auszuwählen. Zu diesem Zweck wurden Jahr für Jahr im Herbst die frisch gefüllten Weinfässer vom Gericht versiegelt. Später erschien der Rentmeister des Erzbischofs mit Kellerfachleuten in Ahrweiler, um Proben der Weine zu entnehmen und im Rahmen einer Kurweinprobe die besten Weine zu küren.
Mediografie
- Paul Krahforst: Der Ahrweiler Kurwein vor dem Reichskammergericht, in: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 2004
- Leo Stausberg: Kurwein an der Ahr, in: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 1962