Oberverwaltungsgericht Koblenz
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes. Nachgeordnete Verwaltungsgerichte sind das Verwaltungsgericht Koblenz, das Verwaltungsgericht Mainz, das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und das Verwaltungsgericht Trier. Das OVG Rheinland-Pfalz ist seinerseits dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Seinen Sitz hat das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz. Sein Gerichtsbezirk erstreckt sich über das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz.
Anschrift
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Kontakt
- Telefon 0261 1307-0
- Fax 0261 1307-18010
- E-Mail poststelle@ovg.jm.rlp.de
Mitarbeiter
- Dr. Lars Brocker - Präsident
- Ralf Bartz - Vizepräsident
- Volker Dany - Geschäftsleiter/Leitender Regierungsdirektor
- Dr. Thomas Stahnecker - Medienreferent/Richter am Oberverwaltungsgericht
Sonstiges
Das OVG entscheidet in erster Instanz über die Gültigkeit von Satzungen nach dem Baugesetzbuch. Insbesondere kann ein Antrag auf Kontrolle eines Bebauungsplans gestellt werden. Ist dieser rechtswidrig, wird er vom OVG für unwirksam erklärt (§ 47 VwGO). Auch andere Satzungen – beispielsweise eine Benutzungssatzung für eine Stadthalle oder eine kommunale Gebührensatzung – können überprüft werden. Das Urteil wirkt allgemeinverbindlich, also gegenüber jedermann. Weiter ist das OVG für Berufungsverfahren gegen Urteile des Verwaltungsgerichts zuständig, wenn die Berufung zugelassen worden ist. Zahlreiche weitere Zuständigkeiten des OVG ergeben sich aus § 48 VwGO. Beim OVG werden Senate gebildet (§ 9 VwGO).