Verwaltungsgericht Koblenz
Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Koblenz erfasst die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, den Rhein-Hunsrück-Kreis, den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis.
Das Verwaltungsgericht entscheidet in erster Instanz insbes. über
- Anfechtungsklagen - z.B. Klage gegen eine Beseitigungsverfügung
- Verpflichtungsklagen - z.B. Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung
- allgemeine Leistungsklagen - z.B. Klage auf Erstattung einer überzahlten Gebühr
- Feststellungsklagen - z.B. Klage auf Feststellung, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist
- Fortsetzungsfeststellungsklagen - z.B. Klage auf Feststellung, dass eine polizeiliche Sicherstellung rechtswidrig gewesen ist
- Kommunalverfassungsstreitverfahren - z.B. Klage einer Fraktion gegen den Bürgermeister auf Aufnahme eines Gegenstands in die Tagesordnung
- Eilanträge auf einstweiligen Rechtsschutz.
Die Kammern sind grundsätzlich mit fünf Richterinnen / Richtern besetzt (§ 5 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Insbes. in Eilverfahren entscheidet das Gericht in der Besetzung von drei Richterinnen / Richtern. Auch kann die Entscheidung auf einen Einzelrichter übertragen werden (§ 6 VwGO).
Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ist der Antrag auf Zulassung der Berufung statthaft. Wurde die Berufung zugelassen, ist die Berufung das richtige Rechtsmittel. Hierüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Anschrift
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Kontakt
- Telefon 0261 1307-0
- Fax 0261 1307-18510
- E-Mail postfach@vgko.jm.rlp.de
Mitarbeiter
- Ralf Geis - Präsident des Verwaltungsgerichts
- Klaus Meier - Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
- Dieter Langenbach - Geschäftsleiter/Justizamtsrat
- Christoph Gietzen - Medienreferenten/Richter am Verwaltungsgericht
- Jochem Karst - Richter am Verwaltungsgericht