Peter Marhöfer
Peter Marhöfer (* etwa 1971) aus Wehr, im Juni 2003 Richter am Amtsgericht Mayen und am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, war Vorsitzender des FDP-Verbandsgemeindeverbands Brohltal. 2018 kündigte er seine Mitgliedschaft bei der FDP, nachdem er das Amt des Vorsitzenden des Verbandsgemeindeverband bereits Jahre zuvor abgegeben hatte, und wurde FWG-Mitglied. Drei Jahre lang - bis zur Kommunalwahl 2014 - gehörte Marhöfer dem Verbandsgemeinderat Brohltal an. Bei der Kommunalwahl 2019 kandidierte Marhöfer, der von 2014 bis 2019 Erster Beigeordneter der Gemeinde war, für das Amt des Bürgermeisters von Wehr – als einziger Kandidat. Er bewarb sich für die Nachfolge von Berthold Doll, der nach 17 Jahren im Amt nicht erneut für das Amt des Ortsbürgermeisters kandidieren wollte. Am Montag, 13. Mai 2019, zog Marhöfer seine Kandidatur jedoch wieder zurück. Paragraf 4 des Deutschen Richtergesetzes regelt die Unvereinbarkeit des Richteramtes und des Amtes des Ortsbürgermeisters nämlich wie folgt:
- Ein Richter darf Aufgaben der Recht sprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
Marhöfers vorgesetzte Dienststelle hatte ihm deshalb mitgeteilt, dass „eine Nebentätigkeitsgenehmigung für dieses Ehrenamt nur dann infrage komme, wenn er sich beurlauben lasse und während der Dauer des Amtes nicht als Richter tätig sei“, wie die Rhein-Zeitung berichtete. Während dieser Zeit müsse Marhöfer also ohne Gehalt allein mit den knapp 1000 Euro Aufwandsentschädigung über die Runden kommen, die ihm als Ortsbürgermeister zustehen. Das aber sei „als Familienvater zu wenig“, wie er der Rhein-Zeitung sagte.[1]
Mandat
Gemeinderat Wehr (2009-2014)
Fußnoten
- ↑ Quelle: Nicolaj Meyer: Richter darf nicht Ortsbürgermeister sein – Peter Marhöfer ist einziger Kandidat für das Amt des Ortschefs - Ausgerechnet das Gesetz macht Ortsgemeinde Wehr einen Strich durch die Rechnung, in: Rhein-Zeitung vom 14. Mai 2019