Prümer Gang
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Der Abt der Abtei Prüm kam alle acht bis neun Jahre nach Ahrweiler, um seine Gebiete abzureiten und damit die Geltung des Prümer Hofrechts in dem ihm unterworfenen Gerichtsbezirk zu bestätigen. Neu gewählte Äbte mussten ebenfalls dieses Gebiet umschreiten. Dieser Ritt wird als Prümer Gang bezeichnet. Räte, Amtsleute und Hofgeschworene waren Zeugen dieses Vorganges.[1] Das heutige Restaurant „Prümer Gang“ in Ahrweiler steht auf der Grenze seines Gebiets. Ein Viertel der innerhalb der Stadtmauer befindlichen Fläche von Ahrweiler gehörte der Abtei Prüm.
Mediografie
- Hans-Georg Klein: Der Prümer Grenzgang, Folgen 1 bis 3, in: Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler, 35/2015 S. 38 f., 37/2015 S. 54 u. 38/2015 S. 17
- Hans-Georg Klein: Anmerkung zu einem Banngang, Teile 1-3, in: Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler, 3/2022, 4/2022 (S. 22) und 5/2022
Fußnoten
- ↑ Quelle: alt-ahrweiler.de: Prümer Hof, gesehen am 22. April 2018