Rechtsausschuss des Kreises Ahrweiler

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Der Rechtsausschuss des Kreises Ahrweiler ist ein Ausschuss des Kreises Ahrweiler. Er entscheidet grundsätzlich in der Besetzung von einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben (§ 8 Satz 2 AGVwGO). Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AGVwGO). Die Mitglieder entscheiden weisungsfrei. Die Beisitzer werden vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt. Der Kreisrechtsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Städte und Gemeinden im Kreis Ahrweiler sowie der Kreisverwaltung Ahrweiler. Das Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich Voraussetzung für eine spätere Klage bei dem für den Kreis Ahrweiler zuständigen Verwaltungsgericht Koblenz. Legt ein Bürger Widerspruch ein, muss er im Falle der Erfolglosigkeit eine Gebühr entrichten. Diese beträgt mindestens 20 Euro und höchstens 1000 Euro (§ 15 Abs. 4 Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz - LGebG). Wird der Widerspruch zurückgenommen, bevor mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden ist, wird keine Gebühr erhoben.


Geschäftsstelle[1]

Anschrift

Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.1 - Recht/Kommunalaufsicht

Ansprechpartner

  • Abteilungsleiterin Barbara Schröder
  • Hiltrud Dahr, Telefon 02641/975-471, Fax 02641/975-7471, Zimmer 3.30, E-Mail: Hiltrud.Dahr@aw-online.de
  • Rita Ley, Zimmer 3.29, Telefon 02641 975-242, Fax 02641 975-7242, E-Mail Rita.Ley@aw-online.de

Vorsitzender

Vorsitzender ist der Landrat (§ 8 Satz 1 AGVwGO). Er kann Beamten mit der Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst den Vorsitz übertragen.

Vorsitzende sind

Barbara Leicher Irene Lempp

Vorsitzende waren

Michael Sprenger

Beisitzer 2009-2014 [2]

Siehe auch

Portal "Politik"

Weblinks

Fußnoten

  1. Quelle: kreis-ahrweiler.de: Ansprechpartner Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss
  2. Quelle: Website der Kreisverwaltung Ahrweiler, gesehen am 25. August 2013
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