Wehr der Alten Mühle Gillig (Antweiler)
Das ehemalige Wehr in Antweiler wurde im Jahr 2016 im Auftrag des Kreises Ahrweiler in Zusammenarbeit mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Koblenz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zu einer Sohlengleite umgebaut. Ziel dieser Maßnahme war die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Ahr für Lachs, Meerforelle und andere Wanderfische sowie Kleinlebewesen.
Standort
Konflikt ums Wehr
Die Mühle bezieht ihr Wasser aus der Ahr, die mit einem Wehr oberhalb von Antweiler gestaut wird. Über einen etwa 250 Meter langen Kanal wird das Wasser zur Mühle geleitet. Im Rahmen der „Aktion Blau” solle das Wehr abgebaut werden, berichtete die Rhein-Zeitung am 17. Mai 2013. Dadurch werde die Stromerzeugung erheblich eingeschränkt: Wegen der erforderlichen Mindestwassermenge würde die Turbine rund drei Monate jährlich stillstehen. Im Rahmen dieser Aktion seien der Kreis Ahrweiler und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord seit 1996 damit beschäftigt, die Durchgängigkeit der Ahr von der Mündung bis zur Quelle wiederherzustellen. Mühlen-Inhaber Ewald Gillig wolle sich damit jedoch nicht abfinden; schließlich besitze seine Familie seit 100 Jahren die Wasserrechte zum Betreiben der Turbine. Das Wehr habe "noch keinen Fisch daran gehindert, seinen Weg ahraufwärts zu machen", sagte er der Rhein-Zeitung. Außerdem sei der aus Wasserkraft erzeugte Strom mit 7,67 Cent pro Kilowattstunde der günstigste Strom aus erneuerbaren Energien.
Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern würden nur im Einvernehmen mit den Mühlenbetreibern durchgeführt, versicherte die Kreisverwaltung Ahrweiler im Mai 2013 mit Blick auf die Gillig-Mühle und die Mosenmühle im Brohltal. Dieser Grundsatz sei mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) in Koblenz als Obere Wasserbehörde abgestimmt worden. "Die Funktionsfähigkeit der Mühlen müsse und solle erhalten bleiben", berichtete die Rhein-Zeitung am 18. Mai 2013. Befürchtungen, der Gillig-Mühle werde das Wasser abgedreht, seien deshalb unbegründet. Die Wehranlage oberhalb der Mühle sei jedoch ein Hindernis für Wanderfische, weil sie den Fischaufstieg sowie bei Niedrigwasser den Fischabstieg erschwere. Geplante Umbaumaßnahmen hätten das Ziel, dass die Wanderfische über eine Natursteinrampe ahraufwärts schwimmen können. Der Stauwasserspiegel bleibe dabei erhalten.
SGD Nord und Kreisverwaltung Ahrweiler planen, "die Wehranlage für rund 350.000 Euro so zurückzubauen, dass die flache Neigung eines natürlichen Stromschnellenabschnitts nachempfunden wird", berichtete die Rhein-Zeitung am 4. November 2015. Damit sei der Mühlenbetreiber jedoch nicht einverstanden. „Letztlich würde dies zum Stillstand meiner Wasserkraftanlage über Monate und auch zur erheblichen Minderung der Jahresarbeit führen“, schrieb Ewald Gillig in einer Stellungnahme. Damit käme es juristisch gesehen zu einer unverhältnismäßigen Härte, die rechtlich nicht haltbar wäre. Deshalb werde er, sollten die Behörde die Dammkrone herunterbrechen, den Klageweg beschreiten. Immerhin sorge seine Turbine für eine jährliche CO2-Ersparnis von 160 Tonnen. Gillig gab aber auch zu bedenken, es um das Jahr 1900 habe es an der Ahr mehr als 90 Wehre gegeben; trotzdem seien damals Lachs und andere Wanderfische für die Laichablage aufgestiegen. „Fische wie Lachse und Meerforelle orientieren sich beim Auf- und Abstieg im Fluss an der Strömung – durch die Wasserkraftanlage wird ein Großteil des Wassers in Richtung Turbine abgeleitet, was für die Fische die stärkste wahrnehmbare Strömung ist“, zitierte die RZ den Fachbereichsleiter Lothar Jörgensen von der SGD. Die der Turbine vorgeschalteten Rechen hätten in der Regel einen Stababstand von fünf bis zehn Zentimetern. „Da geht jeder Fisch durch und es liegt nahe, dass sie dort getötet oder so verletzt werden, dass sie später verenden“, so Jörgensen. Das Ersetzen von Wasserrädern durch Turbinen sich negative auf die Entwicklung der Fischbestände ausgewirkt. Weiter hieß es in der RZ:
- Die verbindlichen Vorgaben des Umweltministeriums verlangten die ökologisch begründete Mindestwassermenge im Durchfluss von 700 Litern pro Sekunde. Den Kompromissvorschlag der SGD-Nord an Ewald Gillig, die Mindestwassermenge auf 400 Liter pro Sekunde festzulegen, lehnt der Mühlenbetreiber als unverhältnismäßig ab. Er besteht darauf, dass 120 Liter Wasser pro Sekunde ausreichen müssten, nachdem er das Wasser für seine Mühle abgezweigt hat. Dabei beruft er sich auf das alte Wasserrecht, was 100 Liter pro Sekunde vorsieht.[1]
Das aber reiche "bei Weitem nicht aus, die gewässerökologischen Funktionen der Ausleitungsstrecke als Lebensraum für Fische und Wirbellose, zu gewährleisten“, meinte Lothar Jörgensen. Der Beitrag von Kleinwasserkraftanlagen zur Energiewende sei kaum nennenswert; unter dem Strich überwiege der gewässerökologische Schaden. Gillig hingegen meinte, „mit dem Einbau einer Fischtreppe und der dadurch benötigten geringeren Mindestwassermenge würde der weiteren Nutzung der Wasserkraft Genüge getan.“ Jörgensen entgegnete: „Da kann nicht einfach ein Graben als Umgehungsrinne gebuddelt werden – so einfach ist das nicht.“
Siehe auch
- ↑ Quelle: Judith Schumacher: Streit um Wasserkraft und Fischansiedlung - Gilligs Mühle und SGD Nord liegen weiter im Clinch um Rückbau des Wehres, in: Rhein-Zeitung vom 4. November 2015