Johanna Sara Berger

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Johanna Sara Berger, eine Jüdin aus dem Kreis Ahrweiler, kam in einem Vernichtungslager der SS ums Leben. Im Frühjahr 1942 hatte Johanna Berger zwei mal beantragt, zu ihrem in Brüssel lebenden Mann auswandern zu dürfen. Sie schrieb an das Bürgermeisteramt Niederzissen: „Derselbe ist dort beschäftigt und verdient genügend auch zum Lebensunterhalt für mich.“ Weiter hieß es in ihrem Antrag: „Da ich auf mein Gesuch noch ohne Ihren Bescheid bin und mir in den letzten Tagen mitgeteilt worden ist, dass ich mit einem Abtransport in Kürze zu rechnen habe, wäre ich Ihnen für beschleunigte Erledigung dankbar.“ - „Der anliegende Antrag der Jüdin Johanna Sara Berger wird aus staatspolizeilichen Gründen abgelehnt. Sie ist mit zu evakuieren.“ So hieß es in einem Schreiben der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), das am 27. April 1942 im Ahrweiler Landratsamt einging - amtlich gestempelt, unterschrieben von einem Gestapo-Mann mit Namen Schubert. Nazi-Landrats Peter Simmer paraphierte das Dokument am Tag darauf: „Zu den Akten – Juden“. Das war das Todesurteil für Johanna Sara Berger.[1]

Fußnoten

  1. Quelle: Günther Schmitt: „Sie starben durch Mörderhand“, general-anzeiger-bonn.de, 17. Januar 2001
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