Kindertagesstätte „Regenbogen“ Antweiler

Aus AW-Wiki

Kita Antweiler.jpg
Landrat Dr. Jürgen Pföhler (stehend, von links) bei einem Besuch der Kindertagesstätte im Februar 2012 mit der damaligen Leiterin Gisela Nett, Ortsbürgermeister Egon Honerbach, Erzieherinnen und Kindern.

Die Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Antweiler ist im Gebäude der ehemaligen Volksschule Antweiler untergebracht, das während der 1920er-Jahre erbaut wurde. Er verfügt über zwei Gruppen: die "Mäusegruppe" und die "Elefantengruppe". Zum Einzugsbereich der Einrichtung gehören die Gemeinden Antweiler, Aremberg, Dorsel, Eichenbach, Fuchshofen und Müsch.


Anschrift und Standort

Bergstraße 16

53533 Antweiler

Die Karte wird geladen …

Kontakt

  • Telefon 02693 522
  • Fax 02693 930256

Leitung

Elisabeth Schuck (seit Februar 2014), Vorgängerin: Gisela Nett

Träger

Kindergarten-Zweckverband Antweiler

Chronik

Im Jahr 1969 gab es erstmals eine Initiative zur Gründung eines Kindergartens in Antweiler. Aber erst ab 1977 wurde dieses Vorhaben schrittweise umgesetzt. Am 1. September 1983 wurde die Einrichtung dann im alten Schulgebäude der Gemeinde in Betrieb genommen.

Bis Mitte der 1990er-Jahre bestand der Kindergarten aus einer einzigen Gruppe; dann stiegen die Kinderzahlen in der Hocheifelgemeinde deutlich an, weshalb die Einrichtung erweitert werden musste. Zum Kindergartenjahr 1995/1996 ist ein Gruppenraum angebaut worden. In der Mäuse- und der Elefantengruppe stehen seither 47 Kindergartenplätze zur Verfügung. Aus dieser Zeit stammt auch der Name der Einrichtung - "Kindergarten Regenbogen Antweiler". Seit Oktober 2006 werden Kinder in der Einrichtung auch ganztägig betreut: 25 der 47 Plätze sind für die Ganztagsbetreuung vorgesehen.

Wegen möglicher wiederholter Misshandlungen haben Kriminalinspektion Mayen und Staatsanwaltschaft Koblenz Ende November 2013 Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Kita "Regenbogen" aufgenommen. Kinder sollen dort zum Weiteressen gezwungen, in Kellerräumen eingesperrt, auf Stühlen festgebunden und dazu gezwungen worden sein, Erbrochenes zu essen.[1] Die Vorwürfe richteten sich, wie die Rhein-Zeitung (RZ) am 19. Dezember 2013 berichtete, gegen drei Erzieherinnen; zwölf Familien seien betroffen. Zwei Mitarbeiterinnen hätten in den Monaten zuvor gekündigt und den Kindergarten-Zweckverband Antweiler und das Amt für Jugend und Familie der Kreisverwaltung Ahrweiler im August 2013 über die Missstände informiert. Die Kindergartenleiterin und eine Mitarbeiterin seien vom Dienst freigestellt worden; eine dritte Erzieherin sei aus freien Stücken gegangen. Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Adenau, Jürgen Schwarzmann, habe kommissarisch die Leitung der Tagesstätte übernommen, in der im Dezember 2013 47 Kinder aus sechs Gemeinden betreut werden. Vorwürfe müssen sich, wie aus dem RZ-Bericht hervorgeht, auch der Kindergarten-Zweckverband Antweiler als Träger der Einrichtung mit Hermann-Josef Romes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau, das Amt für Jugend und Familie der Kreisverwaltung Ahrweiler und die Landesjugendpflege Rheinland-Pfalz gefallen lassen: Die Behörden hätten viel zu spät reagiert; zwei ehemalige Mitarbeiterinnen hätten den Träger bereits im August 2013 auf die Missstände in der Kita hingewiesen.[2]

Eine Mutter berichtete dem Südwestrundfunk, ihrer vierjährigen Tochter seien in der Kita "Regenbogen" die Füße an einem Stuhl festgebunden und der Mund mit Klebeband verschlossen worden. Danach sei das Mädchen in eine Abstellkammer geschoben worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft würden noch mehrere Wochen dauern, berichtete die Rhein-Zeitung (RZ) am 10. Januar 2014. Bislang seien mehrere Eltern vernommen worden, wie der Koblenzer Oberstaatsanwalt Rolf Wissen der RZ mitteilte. Weitere Vernehmungen von Eltern sind geplant. Insgesamt zwölf Familien sollen betroffen sein. Inzwischen seien drei Erzieherinnen vom Dienst freigestellt worden. Erste Anschuldigungen hätten Mitarbeiterinnen der Kita im August 2013 erhoben. Im November 2013 seien Vorwürfe von Eltern gefolgt, deren Dimension deutlich über die früheren Hinweise hinausging. Seit November 2013 ermittele die Staatsanwaltschaft wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

Die Ermittlungen gegen drei freigestellte Erzieherinnen der Kindertagesstätte Antweiler wegen Kindeswohlgefährdung sind erweitert worden, berichtete die Rhein-Zeitung (RZ) am 21. Januar 2014. Der Staatsanwaltschaft Koblenz liege nun auch eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung vor, die von einem Mann aus Windhagen im Nachbarkreis Neuwied erstattet wurde. Von ihm stammten auch die Anzeigen gegen den Kindergarten-Zweckverband Antweiler als Träger der Kita sowie gegen das Amt für Jugend und Familie der Kreisverwaltung Ahrweiler und das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz. Dabei gehe es um den „Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen“. Die RZ berichtete weiter:

Der Anzeigenerstatter aus Windhagen begründet seinen Vorwurf der Freiheitsberaubung mit den Einlassungen einer Mutter in einem Interview. Darin gab sie an, dass ihre vierjährige Tochter erzählt habe, sie sei in einen dunklen Kellerraum gesperrt und an einem Stuhl mit Klebeband festgeschnallt worden, weil sie nicht aufessen wollte. Darüber hinaus sei das Kind massiv angeschrien und auf den Hintern geschlagen worden. Den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erklärt der Anzeigenerstatter damit, dass der Träger auf Hinweise von zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen Anfang August nicht reagiert habe. Deshalb sei im September ein weiteres Kind möglicherweise durch Handgreiflichkeiten der Erzieher so schwer verletzt worden, dass es im Krankenhaus behandelt werden musste.[3]

Auch am Elternausschuss des Kindergartens werde Kritik laut, wie die RZ weiter berichtet: Weil es private oder verwandtschaftliche Beziehungen zu den drei freigestellten Erzieherinnen gebe, spräche im einige Eltern Unabhängigkeit ab. Der Elternausschuss bedauere seinerseits „die schwache Informationslage und die sich hinziehende Aufklärung des Sachverhaltes“.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz sehe im „Fall Antweiler“ einen „Teil der Vorwürfe durch Aussagen von Zeugen bestätigt“. Das berichtete die Rhein-Zeitung (RZ) am 19. April 2014. Seit Ende 2013 ermittele die Behörde gegen drei freigestellte Erzieherinnen der Kita "Regenbogen" wegen Kindeswohlgefährdung. Die Ermittlungen dauerten an, so die RZ weiter. Die Aussagen der Zeugen müssten noch einzeln und im Zusammenhang mit allen vorliegenden Beweismitteln gewürdigt und bewertet werden. Ob es zu einer Anklage kommt, stehe noch nicht fest. Sie sollen Kinder gedrängt haben, immer mehr zu essen. Außerdem seien Kinder dazu gezwungen worden, ihr Erbrochenes zu essen. Zudem sollen Kinder auf Stühlen festgebunden und in Kellerräume eingesperrt worden sein.

Im Februar 2014 übernahm Elisabeth Schuck die Leitung der Kita. Zu dieser Zeit wurde die Einrichtung noch von 18 Kinder aus den sechs Dörfern besucht, die zum Kindergarten-Zweckverband Antweiler, dem Träger der Einrichtung, gehören. Zur Mittagsbetreuung blieben zu dieser Zeit fünf Kinder.

Für Samstag, 30. Mai 2015, hatte die Kita die Öffentlichkeit zu einem Tag der offenen Tür eingeladen - als symbolischen Neustart, nachdem eineinhalb Jahre zuvor schwere Vorwürfe gegen das Personal erhoben worden waren. Zu dieser Zeit werden in den beiden Gruppen "Mäuse" und "Elefanten" von neun Erziehern wieder 28 Kinder (18 mit Mittagessen) zwischen einem und sechs Jahren in der Kita betreut. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz laufen zu dieser Zeit noch immer; im Sommer 2015 sollen sie abgeschlossen werden. Das Erzieher-Team soll bis dahin auf sieben Erzieherinnen in Teil- und Vollzeit wachsen. Am Tag der offenen Tür wurde auch ein neues Konzept für die Kita vorgestellt, das Transparenz, pädagogisch hochwertige Arbeit und ein konstruktives Zusammenwirken von Eltern, Erziehern und Kindern gewährleisten soll. Das Papier war gemeinsam mit dem Landesjugendamt, das sich nach den Misshandlungsvorwürfen eingeschaltet hatte, und dem Amt für Jugend und Familie der Kreisverwaltung Ahrweiler entwickelt worden. Am Tag der offenen Tür, der selbst Bestandteil des Konzepts war, stellten sich auch der neue Elternausschuss (Anita Reicharz, Alexandra Jünger-Leif, Diana Wagner und Marion Theisen) und der kurz zuvor gegründete Förderverein Regenbogen Antweiler e.V. mit Thomas Reicharz als Vorsitzendem und zu dieser Zeit 25 Mitgliedern vor.[4]

In einer Pressemitteilung vom 12. Juni 2015 schrieb Oberstaatsanwalt Rolf Wissen:

Die Dauer der Ermittlungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass eine Vielzahl von Zeugen zu vernehmen waren, unter denen sich auch sehr kleine Kinder befunden haben. Zudem musste den Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt sowie ihren Verteidigern und – soweit vorhanden - bevollmächtigten Rechtsanwälten der Eltern von geschädigten Kindern Akteneinsicht gewährt werden. Hinzu kommt, dass Aussagen von – insbesondere sehr kleinen – Kindern nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich besonders sorgfältig zu würdigen sind. Die Ermittlungen sind, bis auf die abschließende Gewährung von Akteneinsicht an die Verteidiger, abgeschlossen, sodass unsere abschließende Verfügung alsbald danach getroffen werden wird.[5]

Wie der Focus im Juli 2015 berichtete, war die ehemalige Kita-Leiterin früher Mitarbeiterin der Stasi. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Werner Keggenhoff, habe gesagt, der Leiterin sei jedoch nicht gekündigt worden, weil sie Stasi-Mitarbeiterin war, sondern weil sie die Erziehungsmethoden à la Stasi fortgeführt habe.[6] Wenige Tage später habe Keggenhoff jedoch "einen peinlichen Rückzieher" gemacht und von einer Verwechslung gesprochen, die ihm unterlaufen sei, wie die Rhein-Zeitung (RZ) am 14. Juli 2015 berichtete. Insgesamt fünf ehemalige Erzieherinnen seien nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst freigestellt und/oder gekündigt worden. Für die Gemeinden sei das mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. „Mit einem Teil der ehemaligen Mitarbeiter haben wir uns außergerichtlich geeinigt. Mit anderen werden Abfindungsfragen wohl vor dem Arbeitsgericht geklärt“, sagte Wolfgang Heinisch der RZ.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte der Presse am 23. Dezember 2015 mit, dass sie gegen vier früher in der Kita „Regenbogen“ beschäftigte Erzieherinnen im Alter von 28, 32, 45 und 52 Jahren Klage beim Landgericht Koblenz erhoben hat. Drei der Angeschuldigten seien, so der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gandner, nach dem Ergebnis der Ermittlungen hinreichend verdächtig, zwischen Februar 2012 und November 2013 in der Tagesstätte betreute Kinder misshandelt, eingesperrt oder mit nicht statthaften Mitteln zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen zu haben. Dabei wurden einer der Angeschuldigten 15 Taten, einer weiteren vier Taten und der dritten Angeschuldigten zwei Taten sowie eine Beilhilfetat zur Last gelegt. Der vierten Angeschuldigten wurde vorgeworfen, trotz einer hierzu bestehenden Rechtspflicht die Misshandlung eines Kindes nicht unterbunden zu haben. Im Einzelnen solle es im Tatzeitraum zu folgenden Taten gekommen sein: In 15 Fällen sollen Kinder, die ihre Mahlzeiten nicht oder nur zum Teil gegessen oder wieder ausspuckt haben, entweder in für das jeweilige Kindesalter viel zu kleine Hochstühle gequetscht, an einen Stuhl gefesselt, in abgedunkelte Räume gesperrt, geschlagen oder durch sonstige körperliche Gewalt gezwungen worden sein, das ausgespuckte Essen erneut in den Mund zu nehmen und herunterzuschlucken. In acht Fällen sollen Kinder, die während der Mahlzeiten nicht ruhig auf ihrem Stuhl saßen oder sich zu laut verhielten, an ihren Stuhl gefesselt, in zu kleine Hochstühle gequetscht oder ihnen der Mund zugeklebt worden sein. Die Anklageschrift bewerte dieses Verhalten als Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Angeschuldigten hätten die ihnen zur Last gelegten Taten bestritten.[7]

Drei Personen, darunter zwei Eltern, hätten sich mit Briefen an das Landgericht Koblenz gewandt, berichtete die Rhein-Zeitung (RZ) am 17. November 2016. Ihr Anliegen: Das Verfahren zur Aufklärung mutmaßlicher Misshandlungen von Kindern in der Kita solle beschleunigt werden. Gerichtssprecherin Susanne Dreyer-Mälzer sagte der RZ, der Vorsitzende Richter habe noch nicht entschieden, ob das Verfahren wie in der Anklage begründet zugelassen und eröffnet wird. Derzeit sei, so Dreyer-Mälzer, eine „Vielzahl von Verfahren anhängig, in denen sich die Angeklagten in Haft befinden“. Diese Verfahren müssten vorrangig bearbeitet werden. Im November 2013, also zwei Jahre zuvor, hatten die Ermittlungen gegen vier früher in der Kita beschäftigte Erzieherinnen begonnen; kurz vor Weihnachten 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Nötigung, Freiheitsberaubung und Beihilfe erhoben. Die Taten selbst sollen zwischen Februar 2012 und November begangen worden sein.[8]

Nachdem die Eltern der Antweilerer Kita drei Jahre lang auf den Prozessbeginn gewartet hatten, demonstrierten sie am Freitag, 2. Dezember 2016, vor dem Landgericht Koblenz dafür, dass endlich ein Prozess gegen vier mit Vorwürfen belastete ehemalige Erzieherinnen der Kita Regenbogen“ beginnt. Zwischen Februar 2012 und November 2013 sollen die Frauen Kinder misshandelt oder bei Misshandlungen nicht eingegriffen haben. Erste Hinweise auf Misshandlung in der Kita hatten zwei Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeinde Adenau im August 2013 gegeben. „Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz vom Dezember 2015 wurden Kinder in zu kleine Hochstühle gequetscht, an einen Stuhl gefesselt, in abgedunkelte Räume gesperrt und auch geschlagen“, berichtete die Rhein-Zeitung am 2. Dezember 2016. Eine der Initiatorinnen der Demo war die Lehrerin Irina Enting. Zwei ihrer Kinder wurden nach ihrer Schilderung von den Erzieherinnen traktiert. In dem Flugblatt, mit dem die Eltern in Antweiler zur Demo aufgerufen hatten, hieß es: „Wir halten es für untragbar, dass die Justiz durch die offensichtlich viel zu dünne Personaldecke solche Fälle nicht in angemessener Zeit bearbeiten kann. Will man Kinder vor Gewalt schützen, bedarf es schneller und klarer Verhandlungen“, um auch Signale an andere Gewaltbereite zu setzen.[9]

Im November 2017, vier Jahre nachdem die Misshandlungsvorwürfe gegen vier Erzieherinnen der Kita erhoben wurden, hatte das Landgericht Koblenz den Prozess immer noch nicht eröffnet.[10]

Prozessauftakt: Beschuldigte Erzieherinnen schweigen

Beim Prozessauftakt am Dienstag, 8. Mai 2018, vor dem Landgericht Koblenz warf Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin drei der Angeklagten vor, sie hätten zwischen Februar 2012 und November 2013 Schützlinge misshandelt. Die vierte Beschuldigte habe die Taten nicht verhindert. Knoop-Kosin listete Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Nötigung auf. Der General-Anzeiger berichtete von der Verhandlung:

Die Erzieherinnen sollen unruhige Kinder an ihren Stuhl gefesselt oder in zu kleine Hochstühle gequetscht haben. Sie sollen auch Kindern den Mund zugeklebt haben. Kinder, die ihr Essen ausgespuckt hätten, sollen in abgedunkelte Räume gesperrt, geschlagen oder anderweitig gezwungen worden sein, das Essen erneut in den Mund zu nehmen und herunterzuschlucken.[11]

Mit einem Anfang 2012 gebauten neuen Speisesaal, in dem alle Gruppen zur gleichen Zeit essen sollten, hätten die Misshandlungen in der Kita begonnen. Für die Erzieherinnen habe die neue Regelung vor allem eines bedeutet: Unruhe. Um ihr entgegenzuwirken, habe eine Erzieherin strenge Tischregeln durchgesetzt; ihre Kolleginnen seien diesen gefolgt. Deshalb hätten die Frauen in der Folgezeit unruhige Kinder in zu kleine Hochstühle gequetscht, sie gefesselt und in abgedunkelte Räume eingesperrt. Neun Kinder seien auf diese Weise misshandelt worden. Einige hätten bis heute an Entwicklungsstörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden.

Im Gerichtssaal waren auch rund 50 Zuschauer und ein Dutzend Medienvertreter. Wegen langwieriger Ermittlungen und Überlastung einer zunächst zuständigen anderen Kammer wurde der Prozess erst so spät eröffnet. Weil die vier beschuldigten ehemaligen Erzieherinnen schwiegen, dauerte die Verhandlung nur eine halbe Stunde. Eine Verteidigerin, Sandra Karduck, wies die Vorwürfe gegen ihre Mandantin zurück. Sie sprach von einer Hexenjagd auf die Erzieherinnen und einer Kampagne, die eine „bestimmte Person“ losgetreten habe. Karduck appellierte an die Medien, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung zu beachten. Sie rügte die Staatsanwaltschaft dafür, dass sie kein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben habe. Außerdem wies sie auf frühere, ähnliche Verfahren wegen Kindesmisshandlung hin, die mit Freisprüchen geendet hätten.

Wolfgang Wagner (47), der Vater eines mutmaßlich von den Erzieherinnen misshandelten Jungen, zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht und wiederholte vor Fernsehteams und Pressevertretern seine Vorwürfe gegen die Erzieherinnen. Eugen Lambrecht berichtete in der Rhein-Zeitung:

Er schildert, dass die Frauen seinen Sohn gewaltsam zum Essen gezwungen und ihn zur Strafe in einer Abstellkammer eingesperrt hätten. Dass der Junge bis heute an dem Trauma leide, bei Fremden die Mahlzeiten verweigere und Essen ausspucke. Und dass sich die Familie dennoch anhören müsse, sie würde den Dorffrieden stören – und sich an einer haltlosen Hexenjagd beteiligen.[12]

Wagner erzählt auch, dass sein Sohn in seiner Verzweiflung damit gedroht hätte, die Kita zu zerstören – und dass er sich wünschte, die Erzieherinnen würden sterben. Seine Hoffnung auf ein gerechtes Urteil sei mit der Verhandlung ein Stück weit gestorben, sagte Wagner. Im Gerichtsbericht der Rhein-Zeitung hieß es weiter:

Es sind Vorwürfe, die schockieren – und das kleine Dorf im Kreis Ahrweiler bis heute spalten. Die einen glauben nicht, dass an ihnen etwas dran ist. Die anderen sind von der Schuld der Erzieherinnen überzeugt. Doch sie alle haben eins gemeinsam: den Wunsch nach einem Schlussstrich. Auch für die vier Angeklagten dürften die vergangenen Jahre extrem belastend gewesen sein. Die Frauen verloren ihre Jobs, stehen seitdem am Pranger und haben mit Stigmatisierungen zu kämpfen – obwohl ihre Schuld noch nicht geklärt ist.

Zweiter Prozesstag

Am zweiten Prozesstag schilderte Ursula B., die von 2008 bis 2013 als Haushaltshilfe in dem Kindergarten tätig war, ihre Erfahrungen in der Kita „Regenbogen“ – wie sie „mit ansehen musste, wie eine Erzieherin einem weinenden Mädchen Essen in den Mund stopfte, ein Getränk nachkippte und dabei den Kopf des Kindes nach hinten drückte“, wie Eugen Lambrecht, der Reporter der Rhein-Zeitung (RZ), berichtete. Zusammen mit einer anderen Erzieherin hatte sie die Missstände in der Kita an die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau als Trägerin der Einrichtung gemeldet. Nach Ansicht der zu dieser Zeit 55-Jährigen hätten die Probleme mit der Einführung der „Sternenküche“, eines neuen Speisesaals, begonnen. „Ab da ging alles den Bach runter“, sagte sie vor Gericht. Die Erzieherinnen hätten immer strengere Regeln eingeführt: „Plötzlich hieß es: Alles, was auf den Tisch kommt, muss aufgegessen werden“, so Ursula B. Im Gerichtsbericht von RZ-Reporter Lambrecht hieß es:

Zuerst seien die Kinder laut aufgefordert worden aufzuessen. Später hätten die Erzieherinnen unruhige Kinder gefüttert. Zuletzt seien die Kinder in zu kleine Hochstühle gequetscht, im Abstellraum eingesperrt, gefesselt und zwangsernährt worden.[13]

Claudia W. sei dabei die Haupttäterin gewesen: „Sie war der Chef.“ Die Verteidiger der Erzieherinnen versuchten dann, Ursula B. „in die Mangel zu nehmen“, wie Lambrecht weiter berichtete. Die Mutter eines Jungen, der die Kita besuchte, berichtete, ihr Sohn habe damals nahezu täglich im Bett gelegen, geweint und gefragt, ob er am nächsten Tag wieder in der Kita zu Mittag essen müsse.

Dritter Prozesstag

Am dritten Verhandlungstag sagten zwei ehemalige Kolleginnen der angeklagten Erzieherinnen aus und schilderten dabei zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen: „Während die eine von brachialer Gewalt und Zwangsfütterung im Kita-Alltag sprach, beteuerte die andere, alle Kinder hätten essen dürfen, was, wann und wie viel sie wollen“, berichtete RZ-Reporter Eugen Lambrecht. Der Vorsitzende Richter Ralf Bock kritisierte, dass die vier Angeklagten weiterhin schwiegen: „Man sollte vielleicht überlegen, wie lange Schweigen noch sinnvoll ist.“ Eine Zehnjährige erzählte während der Verhandlung ...

... dass sie in der Kita mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und in einem dunklen Kellerraum eingesperrt worden sei. Dass sie ein Marmeladenbrot ausgespuckt und eine Erzieherin sie dazu gezwungen hätte, es wieder in den Mund zu nehmen. Und dass sie zu Hause nichts davon erzählt habe, weil die Erzieherinnen ihr mit Ärger gedroht hätten.[14]

RZ-Reporter Lambrecht berichtete weiter:

Die Vorwürfe, die bereits 2013 öffentlich wurden, spalten das Dorf in der Eifel bis heute in zwei Lager: Die einen sind von der Schuld der Erzieherinnen überzeugt, die anderen wittern eine Hetzkampagne. Gemeinsam haben beide Parteien den Wunsch nach einem Schlussstrich.

Eine Ex-Kollegin der angeklagten Erzieherinnen sagte aus, sie habe die Vorwürfe in einem Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau aufgelistet. Wochenlang habe sie nicht einmal eine Rückmeldung erhalten. Und dann sei die Reaktion aus dem Rathaus enttäuschend gewesen. Dann sei von allen Seiten Druck auf sie ausgeübt worden. „Wir waren Denunzianten, Kollegenschweine. Was wir da mitgemacht haben – das kann man sich nicht vorstellen“, berichtete Lambrecht. Eine andere Erzieherin hingegen sagte aus, dass es keinerlei Probleme gegeben habe: „Wenn die Kinder satt waren, konnten sie einpacken.“ Auf Detailfragen blieb sie Antworten schuldig und berief sich dabei auf Erinnerungslücken.

Fünfter Prozesstag

Am fünften Verhandlungstag hörte das Gericht zwei Mütter, einen Vater und zwei betroffene Mädchen. Ein Mädchen schilderte, Kinder seien von den Erzieherinnen mit Klebeband gefesselt, eingesperrt und in einen engen Hochstuhl gequetscht worden. Den Kindern sei der Mund zugehalten und sie seien gewaltsam zum Essen gezwungen worden. Die vermeintliche Haupttäterin Claudia W. habe einem Mädchen gedroht: „Wenn du Zuhause was davon sagst, passiert was, und du siehst Mama und Papa nicht wieder.“ Ein anderes Mädchen schilderte, sie sei in der Kita mit einem Seil an Händen und Füßen gefesselt und in einem Raum eingesperrt worden. „Ich würde nie mehr nach Hause kommen, wenn ich meinen Eltern davon was erzählen würde“, sagte sie. Ein drittes Mädchen, inzwischen zehn Jahre alt, schilderte, mit einem Löffel sei ihr Suppe und eine dicke Zwiebel in den Rachen gestopft worden. „Ich mag gar keine Linsensuppe, Zwiebeln mag ich auch nicht essen“, sagte sie. Weiter berichtete sie davon, wie sie gezwungen wurde, ausgespuktes Essen erneut in den Mund zu nehmen. Schließlich sei auch sie in einen Hochstuhl gequetscht, gefesselt und in einem dunklen Abstellraum eingesperrt worden.[15]

Sechster Prozesstag

Am sechsten Verhandlungstag am Landgericht Koblenz wurde eine 34-jährige Mitarbeiterin befragt, die zehn Jahre lang in der Kita arbeitete. Dort war sie hauptsächlich für die Elefantengruppe zuständig, gelegentlich beaufsichtigte sie aber auch das Mittagessen. Sie entlastete ihre vier ehemaligen Kolleginnen. Im Gerichsbericht von Eugen Lambrecht in der Rhein-Zeitung (RZ) vom 6. Juni 2018 hieß es:

Gefesselte Kinder, die in dunklen Räumen weggesperrt wurden – davon habe sie nichts mitbekommen. Ebenso wenig seien Kinder in ihrer Anwesenheit zum Essen gezwungen worden. Ganz im Gegenteil: Die Frau beteuerte, dass die Kleinen gar ein Mitspracherecht darüber gehabt hätten, was und wie viel auf ihre Teller kam.

Vielmehr teilte die Zeugin gegen die Erzieherin aus, die die angeblichen Fälle von Kindesmisshandlung in der Kita zusammen mit der damaligen Haushaltshilfe dem Kita-Träger gemeldet hatte. Demnach „soll sich die Frau nicht an Dienstabsprachen gehalten, private Telefonate während der Arbeitszeit geführt und sich die „Beine aufm Klo rasiert“ haben“, wie es in der RZ hieß. Als sich einmal ein Kind bei einem Sturz am Kopf verletzte, habe sie im Flur herumgestanden und telefoniert, statt sich um das Kind zu kümmern.

Eine weitere Erzieherin (42), die bis 2015 in der Kita Regenbogen arbeitete, entlastete die Angeklagten ebenfalls. Und sie erzählte vor Gericht, Anfang 2014 seien vier neue Erzieherinnen und eine neue Kindergartenleitung eingestellt worden. Von ihnen sei ihr immer wieder Misshandlung vorgeworfen worden, und die neuen Kolleginnen hätten sie letztlich „rausgeekelt“. Die vier angeklagten Erzieherinnen selbst aber schwiegen auch bei diesem Gerichtstermin zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen.[16]

Siebter Prozesstag

Am siebten Verhandlungstag sagten ein Hausmeister, zwei Zeuginnen der Verteidigung und ein Beamter der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau aus. „Sie haben die vier angeklagten ehemaligen Erzieherinnen be- respektive entlastet“, berichtete die Rhein-Zeitung (RZ). Zuvor verlas der Vorsitzende Richter Ralf Bock die Schreiben der beiden Zeuginnen an die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau vom September 2013, mit denen sie den Fall ins Rollen gebracht hatten. Zu den Briefen hieß es in der RZ:

Darin ist die Rede von einer „überstrengen und übergriffigen Situation“, der Umgangston sei „barsch und diktatorisch“ gewesen. Eine Kollegin der Erzieherin wird mit den Worten zitiert: „Wenn das so weitergeht, haben wir hier nur noch essgestörte Kinder.“[17]

Der zuständige Beamte der Verbandsgemeindeverwaltung sagte vor Gericht aus, den Schreiben seien im August 2013 persönliche Gespräche mit den Schreiberinnen der Briefe vorausgegangen. Mit der Leitung der Kita und den im Schreiben benannten Mitarbeiterinnen habe er ebenfalls gesprochen. Sie hätten die „Einschätzungen zurückgewiesen“ und die Vorwürfe „anders bewertet beziehungsweise abgestritten“. Daraufhin habe er die Jugendämter von Kreis und Land informiert. „Persönliche Motive“ der beiden Anzeigenerstatterinnen schloss er nicht aus. Der Hausmeister, der den Kindergarten seit 15 Jahren betreut, berichtete von drei Fällen, die er selbst gesehen habe. RZ-Reporter Thomas Krämer formulierte:

Einmal sei ein Kind aus dem Sandkasten gezogen und angebrüllt worden, da der Junge seine Hausschuhe statt seiner Straßenschuhe trug. Derselbe Junge sei in einem Hochstuhl mit Paketband an Bauch und Händen fixiert und gefüttert worden. Auf seinen Einspruch habe er die Antwort bekommen, es handele sich um eine Erziehungsmaßnahme, er als Hausmeister solle sich raushalten. Auch habe er ein Mädchen gesehen, das mit Paketband an einen Stuhl fixiert war.

Eine Erzieherin sagte, ihr sei während ihres Praktikums in der Kita nichts Besonderes aufgefallen, obwohl sie beim Mittagessen eingesetzt war.

Achter Prozesstag

Nach einer dreiwöchigen Verhandlungspause ging es am 3. Juli 2018 um das rechtspsychologische Gutachten von Dr. Nicole Ufer (45) aus Bonn, die sechs mutmaßlich misshandelte Kinder im Hinblick auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht hatte. Ihr Fazit: Die Aussagen der Kinder seien lückenhaft, widersprüchlich, inkonstant und detailarm. Das Kernproblem formulierte Ufer folgendermaßen: „Den Eltern lagen Vorabinformationen vor. Die Gesprächsstrukturen neigten deshalb dazu, diese Vorabannahmen bestätigen zu lassen.“ Außerdem verwies die Psychologin auf zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Kinder. Die Rhein-Zeitung berichtete:

Als Beispiel nannte die Psychologin unter anderem eine Mutter, die ihre Tochter fragte, was im Kindergarten passiere, wenn sie nicht aufesse. Das Mädchen gab keine Antwort. Die Mutter aber hakte immer wieder nach. Bis das Mädchen irgendwann anfing zu weinen und von Schlägen auf den Po berichtete. Laut der Psychologin könnten die ständigen Wiederholungen derselben Fragen vor allem bei Vorschulkindern dazu führen, dass diese ihre Antworten mit der Zeit anpassen würden – um die Erwachsenen zufriedenzustellen.[18]

Neunter Prozesstag

Am 4. Juli 2018 sprach das Landgericht Koblenz zwei der vier angeklagten Frauen frei. Die Vorwürfe der Anklage ließen sich bei ihnen nicht beweisen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Bock. In derartigen Zweifelsfällen müsse für die Angeklagten geurteilt werden. Das Gericht hatte den beiden freigesprochenen Frauen bereits im Mai die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage angeboten; das hatten die Frauen jedoch abgelehnt. Die Urteile gegen die beiden übrigen Frauen fallen möglicherweise am 16. August 2018. Im Unterschied zu den beiden freigesprochenen Frauen gibt es bei den beiden übrigen Angeklagten auch Aussagen erwachsener Zeugen, die von mutmaßlichen Misshandlungen berichtet hätten.[19]

Hauptangeklagte zu 9000 Euro Strafe verurteilt

Wegen Freiheitsberaubung und Nötigung wurde die Hauptangeklagte, die zu dieser Zeit in einer anderen Kita arbeitete, am Mittwoch, 5. September 2018, vom Landgericht Koblenz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 9000 Euro, verurteilt. Zudem hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Diese könnten hoch sein, weil auf Antrag der Verteidigung auch Ärzte mit hohen Stundensätzen als Gutachter beauftragt waren. Die Hauptangeklagte brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Ihr Verteidiger Ernst Angsten kündigte Revision an. Nach Überzeugung der Kammer hat die Verurteilte ein Mädchen mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und in die Turnhalle geschoben, damit sie ihr Frühstück dort isst. Als Nötigung werteten die Richter, dass die Frau Kinder durch Druck auf die Wangen zwang, ihre Mahlzeit aufzuessen. In einem Fall durfte ein Junge sein Ausgespucktes oder Erbrochenes erst abwaschen, nachdem er seinen Teller leer gegessen hatte. Die Dritte Strafkammer folge mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin war der Angeklagten deshalb archaische Erziehungsmethoden vor, die besonders erniedrigend seien. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Eine betroffene Mutter wollte nicht akzeptieren, dass keine Haftstrafe verhängt wurde. Der Vorsitzende Richter Bock wies allerdings darauf hin, dass die verurteilte Erzieherin nicht vorbestraft gewesen sei, ihre damalige Arbeitsstelle verloren habe und vielleicht auch um ihren derzeitigen Arbeitsplatz fürchten müsse.

Das Verfahren gegen die zweite Angeklagte, die ehemalige Leiterin der Kita, wurde abgetrennt. Ihr wird Freiheitsberaubung durch Unterlassen vorgeworfen, weil sie nichts gegen die Freiheitsberaubung unternommen habe. Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin plädierte für diese ebenfalls nicht vorbestrafte Angeklagte auf 40 Tagessätze zu je 50 Euro, also 2000 Euro. Auf Antrag von Verteidigerin Elisabeth Fulgraff soll ein Gutachten klären, ob die Frau, die zur Tatzeit depressiv war, die Vorgänge überhaupt wahrnehmen konnte und in der Lage war, die Taten ihrer Kollegin zu unterbinden. Das Urteil wird für 15. Oktober 2018 erwartet. In 18 von ursprünglich 23 Anklagepunkten gab es Freisprüche, etwa im Fall der beiden zunächst mitangeklagten Erzieherinnen. Die Vorwürfe ließen sich jedoch nicht beweisen, weil sie alleine von Kindern bezeugt werden konnten. Nach Ansicht einer Gutachterin waren die Kinder aber nicht mehr in der Lage, klar zwischen eigenen Erinnerungen an die Vorgänge in der Kita Antweiler aus den Jahren 2012/2013 und späteren Nachfragen von Erwachsenen zu unterscheiden. „Kinder sind schwache Zeugen“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Bock, wies aber auch darauf hin, dass die Sachverständige, die die Glaubwürdigkeit der Kinder untersucht hatte, in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen war: „An den Aussagen der Kinder ist was dran.“ Verurteilt wurde am Mittwoch aber nur in den Fällen, die sich auf Aussagen von Erwachsenen stützten, nämlich auf die Aussagen einer ehemaligen Erzieherin, der Küchenhilfe und des Hausmeisters der Gemeinde. Beide Angeklagten äußerten sich bei dem Termin erstmals in dem Prozess und beteuerten ihre Unschuld.[20]

Freispruch für die ehemalige Kita-Leiterin

Er hatte den schweren Verkehrsunfall vom 11. April 1992 an der Friedenskapelle in Remagen gerade so überlebt, litt aber bis zuletzt an den Folgen. Wegen Freiheitsberaubung und Nötigung hatte das Landgericht im September 2018 hatte das Landgericht gegen eine der ehemaligen Erzieherinnen eine Geldstrafe von 9000 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz warf der ehemaligen Kita-Leiterin gegen Ende des Verfahrens vor, die Taten dieser Erzieherin nicht verhindert zu haben. Eine vom Gericht bestellte Gutachterin sagte jedoch, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Ex-Leiterin der Kita die Misshandlungen aufgrund einer mit Depressionen einhergehenden Erkrankung nicht mitbekommen habe. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten nach dem Gutachten auf Freispruch. Die Strafkammer befand, dass die Angeklagte wegen dieser Erkrankung nicht schuldfähig sei und sprach sie deshalb frei. „Wir konnten gar nicht anders entscheiden“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Bock in seiner Urteilsbegründung.[21]

Siehe auch

Förderverein Regenbogen Antweiler e.V.

Mediografie

Weblink

http://www.kiga-antweiler.de

Fußnoten

  1. Quelle: Staatsanwalt ermittelt wegen Misshandlung - Mussten Kinder in Eifel-Kita Erbrochenes essen?, bild.de vom 20. Dezember 2013
  2. Quellen: SWR-Nachrichten vom 19. Dezember 2013 und Kindereinrichtung in Antweiler: Vorwurf der Misshandlung, general-anzeiger-bonn.de vom 19. Dezember 2013, Uli Adams: Kita Regenbogen: Gewalt gegen Kinder entsetzt ganz Antweiler, rhein-zeitung.de vom 19. Dezember 2013, und Uli Adams: Kita Antweiler: Landesjugendamt nimmt Stellung - Kita-Abteilungsleiterin verteidigt die eingeleiteten Schritte - Eltern über Erzieherinnen geteilter Meinung (Interview), in Rhein-Zeitung vom 21. Dezember 2013
  3. Quelle: Uli Adams: Neue Vorwürfe: In der Kita Antweiler kehrt keine Ruhe ein, rhein-zeitung.de vom 21. Januar 2014
  4. Quellen: Uli Adams: Kita Antweiler auf dem Weg zur Normalität - Bildung Eineinhalb Jahre nach den Misshandlungsvorwürfen ist Tag der offenen Tür, in: Rhein-Zeitung vom 30. Mai 2015, und Werner Dreschers: Blick ist nach vorn gerichtet - Kita Regenbogen in Antweiler setzt auf einen Neuanfang, in: Rhein-Zeitung vom 1. Juni 2015
  5. Quelle: Rhein-Zeitung vom 14. Juli 2015
  6. Quelle: Jugendamt: rund 130 Beschwerden über Kitas seit Anfang 2014, focus.de vom 10. Juli 2015
  7. Quellen: Ehemalige Erzieherinnen angeklagt - Unfassbare Vorgänge im Kindergarten nun vor Gericht, blick-aktuell.de vom 23. Dezember 2015, und Günther Schmitt: Misshandlung von Schutzbefohlenen: Anklage gegen Erzieherinnen in Antweiler, general-anzeiger-bonn.de vom 24. Dezember 2015
  8. Quelle: Jan Lindner: Eltern schreiben an Landgericht: Bitte um schnelleres Verfahren nach möglichen Misshandlungen in der Kita in Antweiler, in: Rhein-Zeitung vom 17. November 2016
  9. Quelle: Ursula Samary: Richtermangel: Jetzt protestieren die Eltern – Misshandlung in der Kita: Antweiler wartet seit 2013 auf Aufklärung und Prozess – Heute Demo vor Koblenzer Gericht, in: Rhein-Zeitung vom 2. Dezember 2016/Ursula Samary: Misshandlungs-Vorwürfe in Kindertagesstätte: Antweiler wartet seit Jahren auf Aufklärung, rhein-zeitung.de vom 1. Dezember 2016
  10. Quelle: Rhein-Zeitung vom 22. November 2017
  11. Quelle: Prozess in Koblenz – So lief der Auftakt zum Antweiler Kita-Prozess, general-anzeiger-bonn.de vom 8. Mai 2018
  12. Quelle: Eugen Lambrecht: Kita-Skandal oder Hexenjagd? Prozessauftakt im Fall Antweiler: Angeklagte Ex-Erzieherinnen schweigen, betroffene Eltern sind enttäuscht, in: Rhein-Zeitung vom 9. Mai 2018
  13. Quelle: Eugen Lambrecht: Haushaltshilfe (55) schildert Kita-Horror – Fall Antweiler: Hauptzeugin und neunjähriger Junge erheben schwere Vorwürfe gegen Erzieherinnen, in: Rhein-Zeitung vom 17. Mai 2018
  14. Quelle: Eugen Lambrecht: Antweiler: Zwei Zeugen, zwei Sichtweisen – Misshandelten Erzieherinnen Kinder? – Ex-Kolleginnen machen gegensätzliche Aussagen, in: Rhein-Zeitung vom 18. Mai 2018
  15. Quelle: Kita-Prozess: Jetzt sagen die Kinder aus, rhein-zeitung.de vom 27. Mai 2018
  16. Quelle: Eugen Lambrecht Kita-Prozess: Nichts gesehen – Zwei ehemalige Kolleginnen entlasten die angeklagten Ex-Erzieherinnen von Antweiler, in: Rhein-Zeitung vom 6. Juni 2018
  17. Quelle: Thomas Krämer: Das Rätselraten im Kitaprozess geht weiter – Verschiedene Zeugen haben ehemalige Antweiler Erzieherinnen be- und entlastet, in: Rhein-Zeitung vom 17. Juni 2018
  18. Quelle: Eugen Lambrecht: Fall Antweiler: Wie glaubwürdig sind die Kinder? Psychologisches Gutachten nährt Zweifel an Misshandlungsvorwürfen gegen Erzieherinnen, in: Rhein-Zeitung vom 4. Juli 2018
  19. Quelle: Ehemalige Erzieherinnen angeklagt – Zwei Freisprüche im Prozess um Misshandlungen in Kita Antweiler, general-anzeiger-bonn.de vom 4. Juli 2018
  20. Quellen: Winfried Scholz: Kita-Prozess: Geldstrafe für Hauptangeklagte – Gericht verurteilt ehemalige Erzieherin wegen Nötigung und Freiheitsberaubung – Revision angekündigt, in: Rhein-Zeitung vom 6. September 2018, und 9000 Euro Geldstrafe für Erzieherin – Urteil gegen Hauptangeklagte im Antweiler Kita-Prozess. Verfahren gegen frühere Leiterin der Kindertagesstätte dauert an, in: General-Anzeiger vom 6. September 2018
  21. Quelle: Günther Schmitt: Prozess zu Misshandlung von Kindern: Freispruch für Kita-Leiterin von Antweiler, general-anzeiger-bonn.de vom 15. Oktober 2018
Um Serverkosten und sonstige Ausgaben zu begleichen, die durch das AW-Wiki entstehen, werden Google-Anzeigen geschaltet. Cookies sollen dabei gewährleisten, dass Werbung angezeigt wird, die Ihren Interessen entspricht. Mit der Nutzung des AW-Wikis stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.