Peter Krämer (Pfarrer)
Prof. Dr. Peter Krämer wurde am 19. Februar 1942 in Dankerath geboren. Nach dem Studium der Philosophie und Theologie in Trier und Würzburg, das er mit dem akademischen Grad des Lizentiaten der Theologie abschloss, wurde er 1966 für das Bistum Trier zum Priester geweiht. Es folgten zwei Jahre in der seelsorglichen Praxis als Kaplan, bevor er zum Studium des kanonischen Rechtes freigestellt wurde, das er an der Pontificia Università Gregoriana in Rom 1970 mit dem Lizentiat des kanonischen Rechts beendete. Anschließend erwarb er 1972 an der Theologischen Fakultät Trier den theologischen Doktorgrad mit der von Heribert Schmitz betreuten Dissertation „Dienst und Vollmacht in der Kirche. Eine rechtstheologische Untersuchung zur Sacra Potestas-Lehre des II. Vatikanischen Konzils“ (Trier 1973). Die Tätigkeit als Religionslehrer, die er 1972 übernahm, wurde bereits 1973 durch ein zweijähriges Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft beendet. In den Jahren von 1975 bis 1980 war er als wissenschaftlicher Assistent und Oberassistent von Winfried Aymans am Kirchenrechtlichen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn tätig und habilitierte sich dort 1976 für das Fach Kirchenrecht mit der Habilitationsschrift „Theologische Grundlegung des kirchlichen Rechts. Die rechtstheologische Auseinandersetzung zwischen H. Barion und J. Klein im Licht des II. Vatikanischen Konzils“ (Trier 1977). Nach Lehraufträgen und Lehrstuhlvertretungen in Münster, Tübingen und Bonn wurde er 1980 als Ordinarius für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an die Theologische Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt berufen, wo er bis 1997 wirkte. Neben seiner Lehrstuhltätigkeit hatte er auch von 1985 bis 1987 das Amt des Dekans der Fakultät inne, engagierte sich seit 1984 ehrenamtlich als Diözesanrichter am Offizialat des Bistums Eichstätt und bekleidete von 1995 bis 2002 das Amt des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Katholisches Kirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Nach 17 Jahren im „bayerischen Exil“ kehrte er an seine „Heimatfakultät“ in Trier zurück und hat seit 1997 den dortigen Lehrstuhl für Kirchenrecht inne.