Bürgerinitiative gegen industrielle Güllelager und Massentierhaltung in Wohnortnähe

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Die Bürgerinitiative gegen industrielle Güllelager und Massentierhaltung in Wohnortnähe besteht im September 2013 aus 15 Mitgliedern um den Vorsitzenden Reinhold Hermann, einen pensionierten Kriminalbeamten aus Gelsdorf. Den Aussschlag zur Gründung gab der Plan des Gelsdorfer Landwirtes Theo Münch, Inhaber eines Chicorée-Treibbetriebs), 100.000 Euro in den Bau eines nach oben hin offenen 20 mal 50 Meter großen und 5500 Kubikmeter (5,5 Millionen Liter) fassenden Güllebeckens auf einem Feld im Dreieck von Gelsdorf/Vettelhoven/Eckendorf zu investieren.


Chronik

Etwa 50 Demonstranten um Reinhold Hermann, den Vorsitzenden der Bürgerinitiative, überreichten am 23. Oktober 2013 im Foyer der Kreisverwaltung Ahrweiler im Beisein des Grafschafter Bürgermeisters Achim Juchem eine Liste mit 1111 Unterschriften gegen den Bau des geplanten Gülle-Beckens an Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Neben der Geruchsbelästigung gehe es den Gegnern um die Gesundheitsgefährdung, sagte Hermann. Die Initiative sorge sich wegen der in der Massentierhaltung eingesetzten Antibiotika und anderer Medikamente. In der geplanten offenen Grube sah Hermann zudem einen Verstoß gegen die Gülleverordnung, die besage, dass Gülle innerhalb von vier Stunden versickert sein müsse. Landrat Pföhler bestätigte im Oktober 2013, dass der Kreisverwaltung ein entsprechender Antrag vorliege, und versprach, die Argumente der Bürgerinitiative sorgfältig zu prüfen und ins Genehmigungsverfahren einfließen zu lassen. Außerdem sagte er, die Kreisverwaltung könne noch keine Aussage darüber treffen, ob das geplante Becken baurechtlich zulässig ist. Neben der Gemeinde Grafschaft seien externe Fachstellen eingeschaltet worden, etwa die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und die Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Deren Stellungnahmen lägen noch nicht vollständig vor.[1]

Die SPD teilte die Argumente der Bürgerinitiative - Gesundheitsgefährdung durch die Gülle, Umweltschäden durch Überdüngung der Felder und Beeinträchtigungen der Anwohner durch die zu erwartenden Jauchetransporte - und sprach sich früh und entschieden gegen den Bau des Güllebeckens aus.[2]

Der Ortsbeirat Gelsdorf beschloss im Dezember 2013 mehrheitlich eine Resolution gegen den geplanten Bau des Güllebeckens in seiner Gemarkung. In der Resolution hieß es:

Der Ortsbeirat Gelsdorf beobachtet den geplanten Bau eines Güllebeckens zwischen Gelsdorf, Eckendorf und Vettelhoven mit großer Sorge. Er teilt die Befürchtungen der Bevölkerung hinsichtlich einer möglichen Geruchsbelästigung sowie sonstiger mit einem solchen Vorhaben zu befürchtenden Beeinträchtigungen wie Gülletransporten und dem denkbaren Eintrag von Schadstoffen in den Boden.[3]

Außerdem bittet der Ortsbeirat darum, ...

alle bei Genehmigung des Vorhabens federführenden oder beteiligten Stellen um eine besonders sorgfältige Prüfung und Abwägung nach Buchstaben und Geist der gesetzlichen Normen. Er weist dabei insbesondere auf die Fragestellung hin, dass das Vorhaben nach Paragraf 35 Baugesetzbuch nur einem - nämlich dem antragstellenden - landwirtschaftlichen Betrieb dienen darf, oder ob es weitergehende wirtschaftliche Ziele verfolgt. Der Ortsbeirat betont hierbei bewusst aber auch die erforderliche Einhaltung der Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens.

In der Resolution appelliert der Ortsbeirat an die heimische Landwirtschaft, bei solch einschneidenden Planungen wie dem geplanten Güllebecken besonders auf die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Interessen der Allgemeinheit und der Wohnbevölkerung zu achten. Die geplante Dimension des Beckens entspreche nach Auffassung des Gremium dem Grundsatz des Interessenausgleichs nicht:

Insbesondere der Import von überschüssiger Gülle aus Niedersachsen oder den Niederlanden in die Grafschaft verträgt sich nach Auffassung ... nicht mit den Prinzipien einer von ihm gewollten regionalen und nachhaltigen Landwirtschaft, deren Ziel die Produktion gesunder Lebensmittel in unserer Gemeinde Grafschaft ist.

Reinhold Hermann (FWG) hatte zuvor darauf hingewiesen, dass der Antrag auf die Genehmigung eines landwirtschaftlichen Bauprojektes im Außenbereich nur dann abgelehnt werden dürfe, wenn dem bedeutende öffentliche Interessen entgegenstünden. Diese Bedingung werde auf der Grafschaft erfüllt, weil die Gülle, die in dem Becken gelagert werden soll, eine große Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung darstelle.

„Still ruht der Güllesee“ titelte die Rhein-Zeitung (RZ) am 3. Februar 2014. Der Gelsdorfer Landwirt Theo Münch habe seine Pläne für das Projekt auf Eis gelegt. Die Kreisverwaltung Ahrweiler bestätigte auf RZ-Anfrage, dass das Antragsverfahren auf Wunsch des Antragstellers ruhe. „Dem Vernehmen nach prüft der Landwirt nun Alternativen beziehungsweise alternative Standorte“, hieß es in der RZ weiter, „die Rede ist von einer Biomasseanlage, die als Nebenprodukt Wärme und Strom erzeugen kann.“

Im Juni 2015 lehnte die Kreisverwaltung Ahrweiler den Bauantrag zur Errichtung des Güllebeckens in Gelsdorf ab. Grund sei die „fehlende Erschließung des geplanten Standortes“. Die Zuwegung zum geplanten Standort in der Nähe der Autobahn 61 auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg sei „für den zu erwartenden Schwerlastverkehr bei einer Achslast von zehn Tonnen nicht ausreichend dimensioniert.“ Der unbefestigte Wirtschaftsweg befinde sich im Eigentum der Gemeinde und sei nur für eine geringe Beanspruchung mit seltenen Überfahrten ausgelegt. Das Bauvorhaben sei damit bereits unzulässig, hieß es aus dem Kreishaus. Zuvor hatte der Kreis nach den gesetzlichen Vorschriften die Gemeinde Grafschaft beteiligt. Der Bau-, Planungs- und Dorfentwicklungsausschuss der Gemeinde beschloss am 24. Juni 2015, das Einvernehmen ebenfalls wegen der fehlenden Zuwegung nicht zu erteilen.[4]

Etwa 80 Mitglieder und Unterstützer der Initiative trafen sich am Samstag, 27. August 2016, zu einer Protestversammlung am Rand des Gewerbegebietes Gelsdorf. Ihre Forderung: „Kein Import von Sondermüll aus Massentierställen in unserer Region – Gülle-Stopp für die Grafschaft!“ Die Initiative sehe sich nunmehr als „Bürgerinitiative gegen Gülleimporte, offene Güllelager und Massentierhaltung“, sagte der Vorsitzende, Ulrich Hermanns aus Esch. Die BI wehre sich insbesondere gegen eine Gülleverklappung auf Grafschafter Äckern. Der Gestank insbesondere der Schweinegülle sei für die Bürger unzumutbar. Sie sähen sich der Düngepraxis der Landwirte hilflos ausgeliefert, so Hermanns. Dabei würden sich die Landwirte rechtlich einwandfrei verhalten, sofern sie sich an die Vorgaben der Düngerverordnung halten. Es gebe jedoch auch schwarze Schafe: „Wir konnten bereits mehreren Landwirten Verstöße gegen die gute fachliche Praxis nachweisen, was Bußgeldverwarnungen der ADD als Aufsichtsbehörde zur Folge hatte.“ Hermanns stellte aber auch klar: „Wir protestieren gegen Agrarindustrie und Landwirtschaftslobby – und nicht gegen die Höfe mit familiärer kleinbäuerlicher Struktur und ihrer Kreislaufwirtschaft.“ Die BI protestiere dagegen, dass die Grafschaft zu einer Entsorgungsregion für Exkremente aus der Massentierhaltung wird.[5]

Landwirt will Verbindungsweg „nach den Richtlinien für ländlichen Wegebau, ausgerichtet für eine hohe Beanspruchung, ausbauen"

Der Gelsdorfer Landwirt Theo Münch hatte eine Untätigkeitsklage gegen die Gemeinde Grafschaft und den Kreis Ahrweiler erhoben, 2016 dann wieder zurückgezogen und einen neuen Bauantrag für das von ihm geplante Güllebecken gestellt. Gemeinde und Kreis verweigerten jedoch erneut die Genehmigung. Weil sein Widerspruch ohne Reaktion blieb, legte Münch erneut Untätigkeitsklage ein. Bei einer Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz im Oktober 2016 kam Münch dem Kreis und der Gemeinde einen Schritt entgegen. 2013 hatte Münch beantragt, zwischen Gelsdorf und Vettelhoven ein 40 mal 35 Meter großes und sechs Meter tiefes Erdbecken mit einem Gesamtvolumen von rund 5000 Kubikmetern zu bauen. In diesem Becken wollte er Fremdgülle aus dem Ausland zwischenlagern, bevor er sie auf seinen landwirtschaftlichen Nutzflächen ausbringt. Gutachten, die Gemeinde und Kreis gaben, gingen von 210 bis maximal 680 Tankwagen aus, die an 150 Tagen im Jahr Gülle anliefern. Für eine solche Belastung sei der vorhandene Weg jedoch nicht ausgelegt. Im Herbst 2015 zog Münch seine Klage zurück – mit der Absicht, ein Angebot zur Erschließung vorzulegen. Im September 2015 gab Münch ebenfalls ein Gutachten in Auftrag. Diese Expertise sah die Tragfähigkeit des Weges an lediglich einer von drei Stichprobenstellen nicht gegeben. Das Auftragen einer 20 Zentimeter starken Schicht aus Schotter wäre hier ausreichend. Die Vertreter von Gemeinde und Kreis wendeten dagegen ein, auch der Untergrund müsse geprüft werden. Der vorhandene Lehmboden sei ungeeignet, die zu erwartenden Tankfahrzeuge zu tragen. Darüber hinaus sei nicht klar, ob die Fahrzeuge nicht auch über Fremdgelände fahren müssten, um von der Landesstraße 83 abbiegen zu können. Die Sicherung des entlang des Weges verlaufenden Wassergrabens sei ebenfalls noch offen. Der Vorsitzende Richter der 1. Kammer, Klaus Meier, fasste zusammen: „Alle Gutachter sagen, so, wie der Weg im Moment ist, reicht es nicht, aber bisher liegt kein Erschließungsangebot vor.“ Der Kläger hielt die Anforderungen von Gemeinde und Kreis an die Befestigung des Weges für überhöht: „Das ist doch keine Autobahn, wir sind im Außenbereich“, argumentierte Münchs Anwalt Curt M. Jeromin vor Gericht. Das neue Erschließungsangebot sei mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt worden. Schließlich sagte Jeromin zu, dass sein Mandant den Wirtschaftsweg von der Landesstraße 83 bis zu dem geplanten Güllebecken „nach den Richtlinien für ländlichen Wegebau, ausgerichtet für eine hohe Beanspruchung, ausbauen wird“, wie die Rhein-Zeitung (RZ) berichtete. Außerdem sagte Theo Münch zu, die Funktionsfähigkeit des Wassergrabens zu gewährleisten. „Ob diese Zusage dem Verwaltungsgericht reicht und Theo Münch endlich das Güllebecken bauen kann, wird sich im Urteil zeigen, das den Beteiligten zugestellt wird“, hieß es in der RZ.[6]

Verwaltungsgericht machte den Weg frei für den Bau des Gülle-Beckens

Im November 2016 entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, dass Theo Münch das von ihm geplante Güllebecken bauen darf. Es verpflichtete die Kreisverwaltung Ahrweiler, die von Münch beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Gelsdorf mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Das sei „eine Schlappe für die Kreisverwaltung und eine bittere Pille für die Bürgerinitiative“, hieß es am 8. November 2016 im General-Anzeiger (GA). Münchs Anwalt erklärte während des Gerichtstermins, sein Mandant werde „den von der Landesstraße 83 abzweigenden 350 Meter langen Wirtschaftsweg bis zum Standort des beantragten Güllebeckens in einen technisch für die Gülleanlieferung mit Schwerlastverkehr geeigneten Zustand ausbauen und die Gemeinde Grafschaft für die Nutzungsdauer des Beckens von der Unterhaltung des Wegs freistellen“, wie es im GA weiter hieß. Das Verwaltungsgericht vertraute dieser Zusage, hob den Ablehnungsbescheid auf, durch den der Kreis die Baugenehmigung versagt hatte, und verfügte, dass die Baugenehmigung mit der Nebenbestimmung zu erteilen sei, dass der Landwirt den Betrieb des Güllebeckens erst dann aufnehmen darf, nachdem er den Wirtschaftsweg in einen Lkw-tauglichen Zustand gebracht hat. Darüber hinaus stellte das Gericht, wie der GA berichtete, in seinem Urteil fest:

Aufgrund der vorgelegten Gutachten, unter anderem der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, sowie der fachbehördlichen Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rufe das Güllebecken keine schädlichen Umwelteinwirkungen und keine unzumutbaren Geruchsbeeinträchtigungen hervor.[7]

„Für uns ist das eine Katastrophe“, sagte BI-Gründer Reinhold Hermann dem General-Anzeiger, „wir sind zu Tode betrübt.“ Der Gestank der Fäkalien werde nun zu einer Dauerbelästigung werden. Für die gesamte obere Grafschaft sei das „eine furchtbare Gerichtsentscheidung.“ Theo Münch werde „nicht der Einzige bleiben, der ein Güllebacken bauen will.“

CDU kritisiert Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Der CDU-Gemeindeverband Grafschaft kritisierte die Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichts, den geplanten Bau des Güllebeckens zu genehmigen. „Dieses Vorhaben gefährdet den sozialen Frieden in unserer Gemeinde“, so der Vorsitzende Michael Schneider in einer Mitteilung an die Presse. Die befürchteten Geruchsbelästigungen für Gelsdorf, Vettelhoven und Eckendorf spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Belastung der Böden. Schneider erklärte, dass Kreis und Gemeinde nicht mehr erreichen konnten, als im Rahmen des geltenden Rechts im Sinne des Allgemeinwohls möglichst hohe Auflagen für eine Baugenehmigung zu machen. „Daher ist das geltende Recht das eigentliche Problem“, so Schneider. Weiter sagte er:

Es ist nicht mehr zeitgemäß und mit unseren zu Recht hohen Ansprüchen an Umweltbewusstsein und Lebensqualität nicht vereinbar, dass überhaupt noch offene Güllebecken als privilegierte Vorhaben im Außenbereich nach Baugesetzbuch errichtet werden dürfen. Auch die Menge der ausgebrachten Gülle und die Zeiträume hierfür müssen stärker reglementiert werden.[8]

Hier müsse im Baurecht und in der Düngemittelgesetzgebung von Land über Bund bis Europa etwas geschehen. Der stellvertretende Vorsitzende Roland Schaaf ergänzte, nur ein Ausgleich der Interessen von Landwirtschaft und Wohnbevölkerung könne zu einer vernünftigen Lösung führen. Es müsse verstärkt auf die Verträglichkeit landwirtschaftlicher Vorhaben mit den Interessen der Allgemeinheit und der Wohnbevölkerung geachtet werden. Schaaf sprach dabei auch die zunehmende Verwendung von Folientunneln auf den Feldern der Grafschaft an. Auch dies könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Diese Plastikflut sei nicht nur ein unschöner Anblick, sondern führt mit höchster Wahrscheinlichkeit bei den zunehmenden Starkregengenereignissen zu Problemen bei der geordneten Ableitung der Niederschläge. „Es wird Zeit für einen offenen Dialog mit den Bauern, damit eine von uns gewollte regionale und nachhaltige Landwirtschaft und die Produktion gesunder Lebensmittel in unserer Gemeinde Grafschaft besser und konstruktiver gestaltet werden können“, so Schaaf weiter.

Gemeinde geht in Berufung

Der Bauausschuss der Gemeinde Grafschaft entschied am Donnerstag, 24. November 2016, in nichtöffentlicher Sitzung in der Kaiserhalle Vettelhoven, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz einzulegen. Die von der Gemeinde bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei wurde beauftragt, entsprechend tätig zu werden. Bis Anfang Januar 2017 muss die Berufung inhaltlich begründet werden. „Die Bürger erwarten, dass wir alles in die Waagschale werfen, um das Güllebecken zu verhindern“, sagte Udo Klein (SPD), „keiner hätte Verständnis dafür, wenn wir nicht in die Berufung gingen.“ Michael Schneider (CDU) sagte, „das Güllebecken habe bereits für viel Unfrieden in der Gemeinde gesorgt, „ich sehe auch für die Grafschaft den sozialen Frieden in Gefahr.“ Er könne das Urteil absolut nicht nachvollziehen, sagte Gemeinderatsmitglied Reinhold Hermann, „ich bin schockiert und befürchte, dass die Entwicklung der gesamten Grafschaft empfindlich gestört wird.“[9]

Kreis und Gemeinde gehen in Berufung

Die Kreisverwaltung Ahrweiler und die Gemeindeverwaltung Grafschaft würden weiter gegen die Errichtung des Güllebeckens vorgehen, wie die Kreisverwaltung am 6. Januar 2017 per Pressemitteilung mitteilte. Kreis und Gemeinde hätten beim Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) die Zulassung der Berufung gegen das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG) beantragt. Das VG hatte die Kreisverwaltung im November 2016 verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des 5,5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Kreis und Gemeinde begründeten ihre Berufungszulassung beim OVG mit dem nicht ausreichenden Erschließungsangebot des Landwirts beim Ausbau des Wirtschaftswegs für den Schwerlastverkehr, fehlenden wasserrechtlichen Voraussetzungen sowie der laufenden Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nitratbelastung des Grundwassers und den damit verbundenen anstehenden Änderungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung.[10]

Die Bürgerinitiative gegen industrielle Güllelager und Massentierhaltung in Wohnortnähe hatte für Mitte Januar 2017 zu einer Infoveranstaltung in die Mehrzweckhalle Gelsdorf eingeladen. Bürgermeister Achim Juchem sagte dort, es werde „schwer werden, sich gegen das Güllebecken erfolgreich zur Wehr zu setzen“, wie der General-Anzeiger berichtete. Derzeit gehe es „darum, die Zulassung der Berufung zu erreichen.“ Sie könne erteilt werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des VG-Urteils bestehen. Nach Ansicht von Verbandsgemeinde und Kreis sei das geplante Güllebecken nicht ausreichend erschlossen. Der Landwirt Theo Münch hatte vor dem VG zwar eingeräumt, den Weg von der L 83 hin zum geplanten Güllebecken „nach den Richtlinien für ländlichen Wegebau ausgerichtet für eine hohe Beanspruchung, ausbauen“, dabei habe Münch aber eine unzureichende Streckenlänge genannt. Außerdem sei der Kurvenradius nicht bedacht worden, der bei der Einfahrt auf den landwirtschaftlichen Weg zur Verfügung steht. Er habe zur Folge, dass Gülletransporter Privatgelände überfahren müssten. Schließlich reiche die ausgebaute Breite der Zufahrt für schwere Transporter nicht aus. Darüber hinaus gebe es naturschützerische und wasserwirtschaftliche Bedenken. So liege das geplante Becken zu dicht am parallel zur Landesstraße 83 verlaufenden und in den Swistbach mündenden Bachesgraben. Der Graben führe zwar nur sporadisch Wasser, sei aber als Gewässer der Stufe drei eingeordnet und insofern mit einem Bach vergleichbar. Deshalb sei zumindest eine Verschiebung des geplantes Beckens notwendig. Das aber würde die Erschließungskosten weiter erhöhen. Außerdem habe das Gericht in seiner Urteilsbildung die anstehende Änderung des Düngemittelrechts nicht berücksichtigt. Bei alledem verschwieg Juchem nicht, dass „all diese Punkte leicht zu umgehen sind, es ist kein durchgreifender Punkt dabei.“ Deshalb werde es schwer werden, die Berufung zu erreichen und die Baugenehmigung zu verhindern. Für den Fall, dass die Baugenehmigung erteilt wird, stellte Juchem in Aussicht, dass es weitere Kläger gebe, die eine Anfechtungsklage erheben würden.[11]

Verfahren wird nach Beschwerde der Gemeinde Grafschaft neu aufgerollt

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz gab einer Beschwerde der Gemeinde Grafschaft gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zum Bau des umstrittenen Güllebeckens in Gelsdorf statt. Das berichtete general-anzeiger-bonn.de am 7. Mai 2018. Daher werde das Verfahren „neu aufgerollt.“[12]

Gegner formieren sich zur Protest-Demo

Am Samstag, 16. Juni 2018, formierte sich in Gelsdorf ein Demonstrationszug gegen das Güllebecken. Auf den Schildern der Demonstranten waren Parolen zu lesen wie: „Stoppt Gülletransporte“ oder schlicht „Mein Wohnort ist kein Gülleparadies“, „Agrarfabrik? braucht kein Schwein“ oder auch: „Im Güllebrei ist Tierarznei“. „Gülle aus industrieller Massentierhaltung ist gefährlicher Sondermüll, der auf Grafschafter Ackerböden und Grünflächen verklappt wird“, argumentierte der Vorsitzende der „Bürgerinitiative gegen Gülletransporte, industrielle Güllelager und Massentierhaltung in Wohnortnähe“ (kurz: Gülle-Stopp), Ulrich Hermanns aus Esch. Eine Güllegrube sei ein Sammelbecken für multiresistente Keime und andere Krankheitserreger, so Hermanns weiter. Die Lebens- und Wohnqualität auf der Grafschaft würde durch das geplante Güllebecken deutlich leiden, und Grundstücke und Häuser würden an Wert verlieren. Eine Abordnung der Grafschafter SPD brachte „Solidarität mit der BI zum Ausdruck“, sagte Udo Klein, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Grafschaft. An der Demonstration werde sich die SPD aber nicht beteiligen: „Wir haben in der Sache eine klare Haltung, möchten aber die Persönlichkeitsrechte, insbesondere den Schutz der Privatsphäre des Landwirts und seiner Familie, gewahrt wissen“, so Klein weiter. Der Demonstrationszug führte zum Haus des Landwirts an der Burgstraße in Gelsdorf. Etwa 60 Mitglieder der BI sowie einige Unterstützer machten dort ihrem Unmut mit Trillerpfeifen, Tröten und Trommeln Luft. Die Bürgerinitiative appellierte auch an die Landwirtschaft, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen. Anlass der Demo sei „der aktuelle Stand in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Landwirt und der Genehmigungsbehörde“, berichtete die Rhein-Zeitung (RZ). In dem Beitrag von RZ-Reporter Horst Bach hieß es weiter:

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte im November 2016 die Kreisverwaltung verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des 5,5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz erteilte dagegen jüngst die Entscheidung, dem Antrag der Kreisverwaltung und der Gemeindeverwaltung Grafschaft auf Berufung zuzustimmen. Argumentiert hatten Kreis und Gemeinde unter anderem mit dem nicht ausreichenden Erschließungsangebot des Landwirts beim Ausbau des Wirtschaftswegs für den Schwerlastverkehr, fehlenden wasserrechtlichen Voraussetzungen sowie der laufenden Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nitratbelastung des Grundwassers und den damit verbundenen anstehenden Änderungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung.[13]

Klage von Kreis und Gemeinde Grafschaft erfolgreich

Im August 2018 hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz das verwaltungsgerichtliche Urteil auf, wonach die Kreisverwaltung Ahrweiler verpflichtet wurde, die beantragte Genehmigung zur Errichtung des Güllebeckens mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. In der Urteilsbegründung bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des Kreises und der beigeladenen Gemeinde Grafschaft. Das OVG bestätigte damit auch im Hauptverfahren die Rechtsauffassung von Kreis und Gemeinde und stellte fest, dass eine ausreichende Erschließung nicht gesichert sei und das Vorhaben zudem gegen wasserrechtliche Vorgaben verstoße. Insbesondere fehlten im Erschließungsangebot des Landwirts konkrete Aussagen dazu, ob bauliche Maßnahmen auf einer gemeindeeigenen Gewässerparzelle durchgeführt werden sollen und wenn ja, welche, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Weiter verstoße das Vorhaben gegen wasserrechtliche Vorgaben, weil nach den Antragsunterlagen das Güllebecken in zehn Metern Entfernung zu der Gewässerparzelle errichtet werden sollte. Die Erklärung des Landwirts in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG, den Standort des Beckens zu verlegen, sahen die Richter ebenfalls als nicht ausreichend an, weil zu dieser Umplanung keine prüffähigen Bauunterlagen vorgelegt wurden.[14]

Mediografie

Weblink

http://guelle-stopp.de

Fußnoten

  1. Quelle: 1111 Unterschriften gegen Grafschafter Güllebecken, rhein-zeitung.de vom 24. Oktober 2013 und General-Anzeiger vom 24. Oktober 2013
  2. Quelle: Bürgerinitiative: SPD Grafschaft lehnt Güllebecken ab, general-anzeiger-bonn.de vom 7. Dezember 2013
  3. Quelle: Güllebecken in Gelsdorf: Ortsbeirat verabschiedet mehrheitlich Resolution gegen den Bau, general-anzeiger-bonn.de vom 6. Dezember 2013
  4. Quelle: Kreisverwaltung lehnt Güllelager in Grafschaft ab, Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 26. Juni 2015
  5. Quelle: Volker Jost: Grafschafter gegen Gülle – Initiative zeigt weiter Flagge, general-anzeiger-bonn.de vom 29. August 2016
  6. Quelle: Katharina Demleitner: Güllebecken: Landwirt sagt Ausbau der Zuwegung zu – Erschließung auch im zweiten Verfahren strittig, in: Rhein-Zeitung vom 21. Oktober 2016
  7. Quelle: Victor Francke: Grafschafter Güllebecken: Es darf gebaut werden, general-anzeiger-bonn.de vom 7. November 2016
  8. Quelle: Rhein-Zeitung vom 15. November 2016
  9. Quelle: Horst Bach: Güllebecken: Gemeinde geht in Berufung – Juristische Entscheidung soll noch einmal überprüft werden, in: Rhein-Zeitung vom 26. November 2016
  10. Quelle: Kreis und Gemeinde gehen in Berufung gegen Güllebecken Grafschaft, Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 6. Januar 2017
  11. Quelle: Thomas Weber: Grafschaft hadert mit der Gülle – Nächste Runde im Streit, general-anzeiger-bonn.de vom 20. Januar 2017
  12. Quelle: Victor Francke: Verfahren neu aufgerollt – Bau eines Güllebeckens in der Grafschaft wird neu verhandelt, general-anzeiger-bonn.de vom 7. Mai 2018
  13. Quelle: Horst Bach: Lautstark: Gülle-Gegner gehen auf die Straße, rhein-zeitung.de vom 17. Juni 2018
  14. Quelle: Güllebecken: Klage von Kreis und Gemeinde Grafschaft erfolgreich, Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 24. August 2018
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