Landrat des Kreises Ahrweiler

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Mit der parteilosen Cornelia Weigand wurde am 23. Januar 2022 erstmals eine Frau in dieses Amt gewählt.
Vier Landrätes des Kreises Ahrweiler (v.l.): Joachim Weiler, Dr. Christoph Stollenwerk, Heinz Korbach und Dr. Egon Plümer
Porträts und Fotos der Landräte (bis 1945) in der „Landräte-Galerie“ in der Kreisverwaltung Ahrweiler
Fotos der Landräte (ab 1945) in der "Landräte-Galerie" in der Kreisverwaltung Ahrweiler

Der Landrat des Kreises Ahrweiler leitet die Kreisverwaltung Ahrweiler als Behörde des Landkreises und als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. Er vertritt den Landkreis nach außen.


Grundlagen

Nach dem 2. Weltkrieg und der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz war das Amt des Landrates eine staatliche Funktion. Die Amtsinhaber wurden durch das Land bestimmt.

Ab 1990 wurde der Landrat auf Grundlage einer im gleichen Jahr vorausgegangenen entsprechenden Änderung der Landesverfassung vom Kreistag auf die Dauer von zehn Jahren gewählt, und zwar als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit (Kommunalisierung des Landrates). Die Wahl des Landrates bedurfte der Bestätigung durch den Ministerpräsidenten; diese Bestätigung konnte nur aus wichtigem Grund versagt werden.


Seit 1993 wird der Landrat von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises in Urwahl gewählt (§ 46 Landkreisordnung - LKO). Möglich machte dies eine Änderung der Landesverfassung. Die Wahlzeit der urgewählten Landräte beträgt acht Jahre (§ 45 LKO). Liegt keine gültige Bewerbung vor, wird der Landrat vom Kreistag gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Sonstiges

Unter dem in Oberwinter lebenden Dr. Wolfhart von Stackelberg demonstrierte die SPD-Fraktion des Kreistags Ahrweiler im Jahr 1985 dagegen, dass Dr. Peter Simmer, während der Nazizeit Landrat des Kreises Ahrweiler, in die im Kreishaus Ahrweiler hängende Landräte-Galerie aufgenommen wird.[1]

Amtsinhaber

Video

Siehe auch

Mediografie

Fußnoten

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